Landespolitik
Annette Karl: über das Konjunkturpaket des Bundes fließen 50 Millionen Euro nach Bayern - das will der Wirtschaftsminister aber ablehnen
Bayerns Wirtschaftminister Martin Zeil beklagt sich, dass der Bund die Versorgung ländlicher Gebiete mit schnellem Internet nicht finanziell unterstützt. Gleichzeitig legt sich der FDP-Minister gegen die Verabschiedung des Konjunkturpakets II im Bundesrat quer. Daraus aber werden Bayern 50 Millionen Euro für die Breitbandförderung zufließen. Für die SPD-Sprecherin für den ländlichen Raum, Annette Karl, ist dies „politische Schizophrenie in Reinkultur". „Glaubwürdiger wäre es, wenn der bayerische Wirtschaftsminister dafür sorgen würde, dass das bayerische Förderprogramm endlich mehr Geld erhält, kommunalfreundlicher wird und technologisch zukunftsträchtig ausgestaltet wird. Solange ein bayerisches Programm mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von Mbit pro Sekunde technologische Steinzeit als Standard gesetzt wird, gilt es, hier auf bayerischer Seite die Hausaufgaben zu machen", erklärt die Oberpfälzer Abgeordnete.
Signal für die Heimat senden
"Keine Krokodilstränen über den Personalabbau bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung vergießen, sondern den Änderungsanträgen der SPD-Fraktion für mehr Geld für eine Personalaufstockung und Dorferneuerungsmittel auf dem Stand von 2008 zustimmen", rät die Landtagsabgeordnete Annette Karl ihrer Kollegin Petra Dettenhöfer.
Der vom bayerischen Kabinet abgesteckte Zeitplan zur Vergabe der Mittel aus dem Konjunkturpaket II darf nicht dazu führen, dass gerade finanzschwache Kommunen benachteiligt werden.
Wie von der bayerischen Staatsregierung mitgeteilt, sollen in einer Sitzung des Kabinetts am 03. Februar die geförderten Projekte beraten und dann am 10.02. endgültig beschlossen werden.
Landtagsabgeordnete Annette Karl sagte dazu: "Es ist erfreulich, dass das bayerische Kabinett konjunkturfördernde Maßnahmen auf den Weg bringt, um dem abzusehenden Konjunkturabschwung entgegen zu wirken. Es muss allerdings sicher gestellt werden, dass durch den straffen Zeitplan nicht nur Kommunen berücksichtigt werden, bei denen schon fertige Projektplanungen vorliegen. Denn gerade finanzschwache Kommunen haben in der Vergangenheit von Modernisierungsprojekten absehen müssen, weil diese für sie nicht darstellbar wären. Hier gilt es bei den noch zu beschließenden Ausführungsbestimmungen Chancengleichheit für alle Kommunen zu gewährleisten."