Die SPD Landtagsfraktion hat ein Gleichstellungsgesetz eingebracht. Ziel ist unter anderem ein Anheben des Frauenanteils auf mindestens 50 v.H. in allen Laufbahnen, Berufsfachrichtungen, Leitungsebenen und Funktionsstellen bei den Beschäftigten des Freistaates Bayern.
Wie dringend nötig diese Gesetzesinitiative ist macht das Ergebnis einer Anfrage zu der Besetzung von Funktionsstellen an den FOS/BOS-Schulen deutlich.
Während z.B. in der Oberpfalz von 422 Lehrkräften an diesen Schulen 48% weiblich sind, sind in den Schulleitungen nur 10% der Stellen von Frauen besetzt.
Deutliche Unterschiede gibt es auch bei besoldungsrelevanten Funktionsstellen. Von 73 dieser Stellen sind 54 mit männlichen Lehrkräften besetzt.
Diese Benachteilung bei der Besetzung von Funktionsstellen von Frauen hängt vermutlich auch damit zusammen, da von 203 weiblichen Lehrerinnen 104 teilzeitbeschäftigt sind, während von 161 männlichen Lehrkräften nur 52 in Teilzeit in Anspruch nehmen.
In den erweiterten Schulleitungen findet sich keine Frau, die in Teilzeit tätig ist. Immerhin ein Mann hat es in Teilzeitbeschäftigung in die Schulleitung geschafft.
Verwundert zeigte sich Landtagsabgeordnete Annette Karl darüber, dass für Polizeieinsätze keine verbindliche Hilfsfrist vorgesehen ist. Während Rettungsdienste spätestens 12 Minuten nach dem Notruf an ihrem Einsatzort sein müssen und Gemeinden dies bei ihren Feuerwehren sogar innerhalb von 10 Minuten sicher stellen müssen, gibt es bei der Polizei bei Gefahr für Leib und Leben keine Vorgaben.
So antwortete das Bayerische Innenministerium auf eine Anfrage von Karl, dass "für die Bayerische Polizei ist keine „Einsatzreaktionszeit“ festgeschrieben" sei. Vielmehr ist "die Länge der Wartezeit von regionalen, saisonalen, belastungs- und einsatzspezifischen Faktoren abhängig." "Dies ist absurd," so Karl. "Ehrenamtliche freiwillige Feuerwehren wird eine zehn minütige Hilfsfrist abverlangt und Rettungszweckverbände, wie jetzt erst in Lohma und Mitterteich, müssen neue Rettungswachen bauen damit sie die 12-minütige-Hilfsfrist gewährleisten können. Aber bei der Polizei kann es zu "saisonalen oder belastungsspezifischen Faktoren" kommen."
„Von amerikanischer Seite fehlt einfach der Willen dieses Abkommen nach den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten“, so die fränkische SPD-Europaabgeordnete Kerstin Westphal.
Die Verhandlungen zum EU-US Handelsabkommen TTIP gehen in die zwölfte Runde. Bis zum Wochenende werden die Verhandlungsteams Gespräche über die drei großen Bereichen des Abkommens in Brüssel führen: Marktzugang, regulatorische Kooperation und den Handel begleitende Regeln.
Schulische Sorgen an MdL Annette Karl „übergeben"
Die Vorsitzenden der BLLV-Kreisverbände Eschenbach, Neustadt, Weiden und Vohen-strauß trafen sich im Bürgerbüro der SPD in Neustadt mit der Landtagsabgeordneten Annette Karl. Inhalte der Diskussion waren die Unterrichtsversorgung, die Situation der Flüchtlinge, die Belastung der Schulleitungen, die Lehrergesundheit und die Schule im ländlichen Raum. Die Kreisvorsitzenden Martina Maier, Manuel Sennert und Uwe Prösl sowie die stellvertretende Vorsitzende Elisabeth Graßler und Vorstandschaftsmitglied Alfons Raab informierten die Abgeordnete über die aktuellen Sorgen der Kollegen.
In einer Anfrage an das Innenministerium vom 11.01.2016 wollte Landtagsabgeordnete Annette Karl erfahren, wie sich die Personalbesetzung in den grenznahen Polizeiinspektionen darstellt. Hintergrund dazu war das mehrfach wiederholte Angebot von Innenminister Herrmann, dass die bayerische Polizei die Bundespolizei bei der Sicherung der Landesgrenze unterstützen kann.
Karl ist aufgrund der aktuellen Zahlen überzeugt, dass die Polizei im grenznahen Bereich überhaupt nicht in der Lage wäre, die Bundespolizei personell zu unterstützen, da sich im Oktober 2015 große Lücken bei der Besetzung der Polizeistellen auftaten.
Deutlich wird, dass die verfügbare Personalstärke (VPS) sehr weit von der geplanten Sollstellenzahl in den Inspektionen abweicht. Die VPS macht deutlich, inwieweit die Polizistinnen und Polizisten durch Elternzeit, Mutterschutz, Sonderurlaub, Teilzeit oder längere Erkrankungen nicht für einen Dienst zur Verfügung stehen.