Allgemein
Generalsekretärin Christa Naaß erinnert an die Gründung am 03. April 1955
Eine im deutschen Vertriebenenbereich einmalige Einrichtung ist der Sudetendeutsche Rat, dessen 30 Mitglieder je zur Hälfte von der Sudetendeutschen Landsmannschaft und den im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen berufen werden.
Am Palmsonntag, 03. April 1955 um 09.00 Uhr hatte sich der Sudetendeutsche Rat im Cafe Ludwig in München konstituiert, der damit „die Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung Sudetendeutscher Interessen“ ablöste, die am 14 Juli 1947 gegründet wurde.
Diese Interessen bezogen sich auf die damals aktuelle Frage einer Friedenskonferenz, für die die Arbeitsgemeinschaft authentisches Material vorbereitete. Außerdem sollte „in allen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen eine gesamtsudetendeutsche Ausrichtung aller Einzelaktionen in die Wege geleitet“ werden.
„Die bayerischen Bezirke“, so die 3. Vizepräsidentin des Bayerischen Bezirketages und Stellvertreterin des mfr. Bezirkstagspräsidenten Christa Naaß, „beobachten seit mehreren Jahren mit großer Sorge, dass sehr viele jüdische Grabmäler zunehmend verfallen und damit kultur-historisch bedeutsame Denkmäler unwiederbringlich verloren gehen.
Deshalb hat der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketages eine Resolution beschlossen, mit der der Freistaat Bayern aufgefordert wird, sämtliche Inschriften auf den Grabmälern der 128 jüdischen Friedhöfe auf professioneller Basis zeitnah fotografisch dokumentieren zu lassen.
In einem Schreiben zum Antrag der SPD „Busse, Bäder und Büchereien retten – Steuerlichen Querverbund erhalten!“ (Drs. 18/5088) informierte das Bayerische Finanzministerium die Landtagsabgeordneten vor kurzem, dass dieser steuerliche Querverbund momentan nicht in Gefahr ist. Es ist also aktuell weiterhin möglich Verluste aus einem Bereich mit Gewinnen aus einem anderen Wirtschaftsbereich zu subventionieren.
Das Schreiben im Wortlaut:
Der Bayerische Landtag hat die Staatsregierung mit zwei Beschlüssen vom 27. November 2019, Drs. 18/5087 und 18/5088, aufgefordert, sich an der Seite der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der steuerliche Querverbund den Kommunen dauerhaft erhalten bleibt und klarzustellen, dass der steuerliche Querverbund keine europarechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt.
In Vollzug dieses Beschlusses wird folgender abschließender Bericht erstattet:
Mit dem steuerlichen Querverbund wird es Kommunen ermöglicht, Verluste aus Tätigkeiten der kommunalen Daseinsvorsorge (z. B. Schwimmbäder, ÖPNV) unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen aus anderen Tätigkeiten zu verrechnen. Dauerverluste führen bei kommunalen Eigengesellschaften danach nicht zu einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 7 KStG).
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der Fortbestand des steuerlichen Querverbunds im Hinblick auf die BFH-Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung bei Dauerverlusttätigkeiten bundesgesetzlich abgesichert.
Der Bundesfinanzhof hatte den Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 13. März 2019 -1 R 18/19 um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt.
Mit Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. Januar 2020 wurde das dem Vorlagebeschluss zugrundeliegende Revisionsverfahren nunmehr eingestellt, nachdem die Klägerin des Rechtsstreits die Revision zurückgenommen und das beklagte Finanzamt dem zugestimmt hat. Der Vorlagebeschluss an den EuGH ist durch die Rücknahme gegenstandslos geworden.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hält die Regelung des§ 8 Abs. 7 KStG weiterhin für europarechtskonform. Bisher liegen hier auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die EU-Kommission von sich aus ein Verfahren zur Überprüfung der Vereinbarkeit der Regelung mit dem Binnenmarkt einleitet.
Für die bayerischen SPD-Bezirksräte nahm die stellvertretende Bezirkstagspräsidentin Christa Naaß an der Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion teil. So konnte sie erstmals die neue Parteivorsitzende der SPD Saskia Esken persönlich kennenlernen und war sehr angetan von ihrem fundiertem Wissen, u.a. auch im Bereich der Digitalisierung. Sie legt gerade in diesem Bereich großen Wert darauf, dass die Gesellschaft Rahmenbedingungen schafft, damit die Digitalisierung demokratisch und zum Wohl aller gestaltet werden kann. „Konzerte dürfen nicht die Hoheit über den digitalen Raum erhalten“, so die Vorsitzende. „Gerade im digitalen Wandel brauchen wir mehr Sozialpartnerschaft und Tarifbindung“.
Liebe Sternsinger,
so wie die Könige damals, so habt ihr euch auf den Weg gemacht, um Licht in die Welt zu tragen – auch hierher in das Bezirksrathaus. Und mit eurem Segensspruch und den Kreidezeichen 20 + C + M+ B 20 „Christus segne dieses Haus“ bringt ihr uns auch heuer den Segen Christus in unser Bezirksrathaus.
Ich danke Euch auch im Namen des Bezirkstagspräsidenten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirkes, dass ihr heute zu uns gekommen seid.
Der Stern, den Ihr mit Euch tragt, ist nicht nur ein Erinnerungszeichen an den Stern von Bethlehem, dem die Weisen aus dem Morgenland gefolgt sind, er ist auch eine Einladung – an Euch und auch an uns: Das Licht, das uns Jesus gebracht hat, sollen auch wir in uns tragen – und auch weitertragen.