Seit langem ist ein Anliegen von Annette Karl, dass der barrierefreie Ausbau der Bahnhöfe in der Region vorankommt.
Aktuell im Gespräch ist derzeit der Bahnhof Reuth b. Erbendorf. Dieser soll bei Umbauarbeiten barrierefrei gestaltet werden - nach Vorstellungen der Bahn AG allerdings nur in Fahrtrichtung Weiden - der Zugang zum Gleis in Richtung Marktredwitz, bzw. Hof, soll über eine Treppenanlage erfolgen - allerdings räumte die Bahn AG der Gemeinde die Möglichkeit ein, einen barrierefreien Zugang aus eigener Tasche zu bezahlen.
In der Zwischenzeit wurde ein Sonderprogramm zum barrierefreien Ausbau von kleinen Bahnhöfen (unter 1.000 Fahrgästen am Tag) angekündigt, welches vom Bund mit 50 Millionen Euro gefördert wird. Eine Pressemeldung des Bayerische Innenministerium hatte vor kurzem in der Region die Hoffnung erweckt, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhofes Reuth schon abgesichert ist.
Der aktuelle Stand ist allerdings, dass der Bahnhof Reuth nur als mögliches Projektes gemeldet worden ist, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage hervorgeht. Und auch wenn der Bahnhof Reuth in die Auswahlliste des Bundesministeriums kommt, besteht weiterhin eine Deckungslücke von 50 %, bei denen noch nicht klar ist, wer diese Kosten des Umbaus bezahlt.
Haushaltsexperte Güller: Von CSU mitverschuldetes Landesbank-Debakel wird noch künftige Generationen belasten - Staatsregierung muss verantwortungsvollen Landesbank-Kurs einschlagen
Am 01.11.2015 durchbrach die Zins-Schuldenuhr des Landesbank-Skandals die Zwei-Milliarden-Euro-Marke. Angesichts dessen ermahnt der Landesbank-Experte der BayernSPD-Landtagsfraktion Harald Güller die CSU-Regierung, in Sachen Landesbank im Sinne der Menschen im Freistaat verantwortungsbewusst zu handeln: "Die Entwicklung der Landesbank bleibt eine der gefährlichsten Baustellen für den Haushalt des Freistaats Bayern, auch über die horrenden Zinsschulden hinaus", betont Güller.
Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen sind Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden und Landkreise fließen. Der Landtag hat dafür insgesamt 120 Millionen Euro für das Jahr 2015 bereitgestellt. Die Stärkung der Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen ist eine langjährige Forderung der SPD-Landtagsfraktion, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können. Die SPD-Landtagsfraktion geht davon aus, dass der Bayerische Landtag die dafür zur Verfügung stehenden Mittel für das Jahr 2016 kräftig auf 150 Millionen Euro erhöhen wird, wovon auch die Kommunen im kommenden Jahr profitieren werden.