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Keine Anrechnung von Mietverzicht bei Gewerbeimmobilien

Für Klarheit sorgte jetzt das Finanzministerium in Bezug auf den Verzicht von Mieteinnahmen bei Gewerbeimmobilien, nachdem Landtagsabgeordnete Annette Karl diesbezüglich nachgefragt hat.

Da einige Vermieter bei Gewerbeimmobilien auf Teile oder die ganze Miete verzichten, wollte Karl wissen, ob die Vermieter bei der Steuererklärung mit Nachteilen rechnen müssen, indem steuerrechtlich angenommen wird, dass die Miete trotzdem weiterhin gezahlt wurde.

Dies verneinte nun das Bayerische Finanzministerium, indem es klarstellte, dass ein zeitweiser Verzicht auf die Miete auch keine Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Gewerbeimmobilie hat.

Annette Karl dankte dem Ministerium für diese Auskunft, die bei Vermietern von kleinen Läden und Geschäften für Klarheit sorgt.

Die Stellungnahme des Bay. Finanzministerium im Wortlaut:

Lücken beim Empfängerkreis des 500 € Pflegebonus

Nachdem sich zahlreiche Betroffene gemeldet haben, die nach derzeitiger Regelung den 500-Euro-Bonus nicht erhalten, habe ich folgenden Brief an das zuständige Ministerium geschrieben und um eine Erweiterung des Empfängerkreises gebeten:

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Huml, liebe Kollegin,

zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen und Ihrem Team im Ministerium für die gute Arbeit während der jetzigen Krise bedanken.

Anlass meines Schreibens heute sind einige Lücken beim Empfängerkreis für den 500 € Pflegebonus.

Ich bitte Sie hier eindringlich nachzubessern und allen, die in der schwierigen Situation großartige Arbeit leisten, den gleichen Bonus zukommen zu lassen.

Mir sind drei Bereiche bekannt, wo nachgebessert werden müsste:

AWO Bayern mahnt: Schutzausrüstung bei den ambulanten Pflegediensten ist besorgniserregend rar

AWO-Landesgeschäftsführer Andreas Czerny appelliert an Staatsregierung, diese Dienste auszustatten, damit zu Pflegende nicht in die Krankenhäuser müssen

Hilfe beim An- und Ausziehen von Kleidung und Kompressionsstrümpfen, Unterstützung bei der Körperhygiene und Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Verbandswechsel und vieles mehr: Das Leistungsspektrum der ambulanten Pflegedienste ist umfangreich und auf die unterschiedlichen Bedarfe der zu Pflegenden ausgerichtet sowie darauf, ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Letzteres zu gewährleisten, wird in diesen Tagen für die Fachkräfte, die ambulant pflegen, zunehmend schwer, mancherorts ist es bereits unmöglich: „Ohne die notwendige Ausrüstung wie Atemschutzmasken, Schutzkittel und -brillen können die Pflegefachkräfte in Zeiten der Corona-Pandemie ihre Arbeit nicht verrichten; zu hoch ist das Risiko einer Infektion mit dem Virus, vor allem für die Pflegebedürftigen. Genau dieses Material ist jedoch bei den ambulanten Diensten besorgniserregend rar – sie werden bei der Verteilung noch weniger bedacht als die stationären Einrichtungen, wo dieses unverzichtbare Material nach wie vor Mangelware ist“, schildert Andreas Czerny, Landesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, die aktuelle Situation.

Sudetendeutscher Rat wurde am 03. April 65 Jahre alt

Generalsekretärin Christa Naaß erinnert an die Gründung am 03. April 1955

Eine im deutschen Vertriebenenbereich einmalige Einrichtung ist der Sudetendeutsche Rat, dessen 30 Mitglieder je zur Hälfte von der Sudetendeutschen Landsmannschaft und den im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen berufen werden.

Am Palmsonntag, 03. April 1955 um 09.00 Uhr hatte sich der Sudetendeutsche Rat im Cafe Ludwig in München konstituiert, der damit „die Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung Sudetendeutscher Interessen“ ablöste, die am 14 Juli 1947 gegründet wurde.

Diese Interessen bezogen sich auf die damals aktuelle Frage einer Friedenskonferenz, für die die Arbeitsgemeinschaft authentisches Material vorbereitete. Außerdem sollte „in allen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen eine gesamtsudetendeutsche Ausrichtung aller Einzelaktionen in die Wege geleitet“ werden.

Arbeiterwohlfahrt Bayern sagt DANKE für Hilfe bei Schutzausrüstung von privat

AWO-Spitzen Beyer und Czerny an Bürger*innen: „Sie alle helfen, Leben zu schützen und zu retten!“

In den stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten der Pflege, Altenhilfe und Eingliederung ist die zwingend notwenige Schutzausrüstung leider nach wie vor Mangelware und zur aktuellen Stunde ist noch keine Entwarnung in Sicht, was die ausreichende zentrale Versorgung über den Freistaat Bayern angeht. „Aber wir möchten nicht nur Negatives vermelden. Wir erleben nämlich große Solidarität und Menschlichkeit, die uns aufbaut und trägt: Wir möchten uns bei den vielen Handwerker*innen, Vereinsmitgliedern und zahlreichen anderen Bürger*innen Bayerns von Herzen bedanken, die unseren Einrichtungen und Diensten Schutzausrüstung aus ihren eigenen Beständen zur Verfügung stellen. Sie alle helfen, Leben zu schützen und zu retten!“, erklären Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, und Andreas Czerny, Landesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern. Das rette manchen Schichtdienst über den Tag und zeuge von großer Wertschätzung der pflegerischen Berufe. Auch sei man dankbar, für die vielen guten Tipps zur möglichen Beschaffung von Schutzausrüstung.

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