Die Landtagsabgeordnete Christa Naaß setzt sich mit der SPD-Fraktion gegen Ver-schlechterungen bei der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ein
Die Landtagsabgeordnete Christa Naaß setzt sich mit der SPD-Fraktion gegen Ver-schlechterungen bei der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ein
„Wir dürfen unser bislang gut funktionierendes kommunales Abfallentsorgungssystem nicht verschlechtern und im Gegenzug privaten Entsorgern Gewinnmöglichkeiten zuschanzen. Genau das würde aber passieren, wenn der Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtsgesetz Gesetz werden würde“, erklärt die Landtagsabgeordnete Christa Naaß.
Und der gleichen Meinung verleiht auch der Bayerische Städtetag in seinem Informations-brief vom Juni 2011 Ausdruck. „Abfälle sind keine x-beliebige Handelsware“, heißt es dort. „Die Entsorgung muss gewährleistet sein, unabhängig davon, ob der Preis für Reststoffe hoch oder niedrig ist.“
Die SPD-Landtagsfraktion hat daher einen Dringlichkeitsantrag zur Neuordnung des Kreis-laufwirtschafts- und Abfallrechts gestellt. Die Bayerische Staatsregierung wird darin aufge-fordert über den Bundesrat dafür zu sorgen,
- dass den Kommunen die Abfallströme nicht entzogen werden, für die sie bisher ver-antwortlich waren und für die die Entsorgungsanlagen ausgelegt sind,
- dass keine bundeseinheitliche Regelung für die Verwendung von Erfassungssyste-men und die Erfassung von Abfall eingeführt wird,
- dass bundesweit nur eine Vorgabe der Verwertungsquote erfolgt und es den Kom-munen überlassen bleibt, wie diese Quote zu erreichen ist,
- dass Abfall, der in privaten Haushalten anfällt, grundsätzlich den Kommunen über-lassen bleibt, unabhängig davon, ob er verwendet oder beseitigt wird
- und dass die Kommunen selbst über die Untersagung gewerblicher Sammlungen entscheiden können.
Die Haundorfer Abgeordnete und Kommunalpolitikerin verweist auf ein Urteil des Bundes-verwaltunsgerichtes zur Altpapierentsorgung in dem folgendes klar gestellt wird: Abfall, der in privaten Haushalten anfällt, ist grundsätzlich der Kommune zu überlassen. Das ist eine Grundvoraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Abfallwirtschaft, die auch den Belangen der Ökologie, der öffentlichen Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Rechnung trägt. „Dieser Versuch der Bundesregierung, das erwähnte Grundsatzurteil durch eine Änderung des gel-tenden Abfallrechts zu korrigieren, ist nicht hinnehmbar“, so Christa Naaß.
Homepage Christa Naaß, Bezirkstag