Die SPD-Landtagsfraktion fordert die gesetzliche Verankerung von Integrationsmaßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund
„Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine zentrale Zukunftsaufgabe“, erklärt die Haundorfer Landtagsabgeordnete Christa Naaß. „Eine gesetzliche Festschreibung der Notwendigkeit von Integration und der verschiedenen Maßnahmen ist hier überfällig. Die SPD-Landtagsfraktion hat daher zwei Gesetzentwürfe eingereicht, der durch die gesetzliche Verankerung unterschiedlicher Maßnahmen Chancengleichheit sicherstellen.“
Nach Überzeugung der SPD gehört dazu ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr, durch das sich die Chancen auf einen höheren Bildungsabschluss deutlich erhöhen genau so, wie gezielte Sprachförderung, interkulturelle Öffnung und die Entwicklung interkultureller Kompetenzen.
„Um die Chancengleichheit – auch von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund – im bayerischen Bildungssystem zu erhöhen, müssen alle Kinder, die einen Platz in einer gebundenen Ganztagsschule wollen, auch einen erhalten. Der Lernerfolg in gebundenen
Ganztagsschulen ist deutlich höher als in Halbtagsschulen. Ein halber Tag reicht nicht aus, um die Welt zu erklären und all das zu lernen, was heute wichtig ist. Deshalb sind Ganztagsschulen heute so gefragt wie noch nie und deshalb ist unser Konzept einer Gemeinschaftsschule ein Weg in die richtige Richtung“ betont Christa Naaß. „Dahin zielt auch unser Gesetzentwurf. Es ist ein Gebot der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle, diese deutlich bessere Schulform allen Kindern, die sie wünschen, zur Verfügung zu stellen“.
Aber die Integrationspolitik darf nicht bei Kindern und Jugendlichen enden. Änderungen der Gemeindeordnung sollen dabei helfen, die Anliegen und Erfordernisse von Menschen mit Migrationshintergrund besser zu erkennen und zu verstehen. Die Einrichtung von Integrationsbeiräten in den Gemeinden leistet hier wertvolle Unterstützung, ergänzt durch einen Landesintegrationsbeauftragten.
Auch die Möglichkeit, zum Ersten Bürgermeister oder zum Landrat gewählt zu werden soll künftig laut Gesetz für Nicht-EU-Bürger möglich sein und Einwohner von Gemeinden sollen ungeachtet der Staatsangehörigkeit in der Bürgerversammlung mitberaten können.
„Integration bedeutet Chancengleichheit und die Möglichkeit zur Teilhabe aller am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben, unabhängig von der Herkunft. Integration ist kein einseitiger Prozess, sondern ein vielschichtiger und wechselseitiger Vorgang. Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist die Mitwirkung der Menschen mit Migrationshintergrund und der Mehrheitsgesellschaft.
Für Bayern ist es von großer Bedeutung, dass Deutsche und Menschen mit Migrationshintergrund unter gegenseitiger Achtung, Verständnis sowie Toleranz miteinander leben und dass der gesellschaftliche Dialog intensiviert wird. Dafür setzen wir uns ein“ fasst Christa Naaß zusammen. „Deshalb wollen wir auch die Weiterentwicklung der Bayerischen Verfassung mit dem Ziel der Verankerung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund.“