Wirtschaftspolitische Sprecherin Annette Karl: Wichtig, dass der Freistaat in jetziger Erholungsphase bei der Vergabe von Aufträgen mit gutem Beispiel voran geht
Anlässlich der heute (1. Juni) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen fordert die wirtschaftspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Annette Karl ein Tariftreue- und Vergabegesetz. "Die schlimmste Talsohle der Corona-Pandemie scheint vorbei zu sein, der Arbeitsmarkt erholt sich - jetzt ist es wichtig, dass die Staatsregierung gute Arbeitsbedingungen in den Fokus nimmt", so Karl. "Wie wir schon lange fordern, braucht es ein Tariftreue- und Vergabegesetz. Der Staat darf Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die nach Tarif zahlen."
Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gefordert hat, müsse der Freistaat mit gutem Beispiel vorangehen. Karl: "Gerade nach einer solchen Pandemie, die viele Menschen in Existenznöte gebracht hat, muss der Staat dafür sorgen, dass zunächst zumindest seine eigenen Aufträge unter fairen Arbeitsbedingungen umgesetzt werden."
Schon vor der Corona-Pandemie wurde das Sterben der Innenstädte beklagt. Mit dem Aufkommen der großen Online-Handelsplattformen sanken die Kundenzahlen in den Geschäften und führten zu zunehmenden Leerständen in den Innenstädten.
Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Schließungen von Geschäften, Gastronomiebetrieben und Kulturstätten verstärken und beschleunigen diesen Effekt – mit teils dramatischen Folgen für die Unternehmen und die Beschäftigten sowie für das Bild unserer Innenstädte.
Gemeinsam wollen wir daher diskutieren, wie einerseits die betroffenen Betriebe unterstützt werden können und andererseits eine langfristige Strategie für attraktive und lebendige Innenstädte ausgestaltet sein muss. Wie kann eine effektive Innenentwicklung der Städte und Gemeinden aussehen? Wie können lokale Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt werden? Welche neuen (Zwischen)Nutzungsformen sind bei Leerständen denkbar? Wie kann ein fairer Lastenausgleich aussehen und was müssen staatliche Förderprogramme leisten?
Der Freistaat Bayern unterstützt die Kur- und Fremdenverkehrsorte mit einer einmaligen zusätzlichen finanziellen Unterstützung von insgesamt 10 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich. Vereinbart wurde diese Hilfe im Oktober 2020 mit den kommunalen Spitzenverbänden. Dabei wurde auf Wunsch dieser Verbände der Schwerpunkt auf Kurorte gelegt. Berechnungsgrundlage ist ein Durchschnittswert aus den Einnahmen der Jahre 2017 - 2019 und der Differenz aus den Solleinnahmen des Jahres 2020. Die Höhe der Unterstützung für die Gemeinden in der Oberpfalz in der Grafik.
Im Wirtschaftsausschuss des Landtags wurde vor kurzem mein Antrag zur Erweiterung der Förderung von PV-Speichern behandelt. Mein Vorschlag, dass man zur Unterstützung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auch bei bestehenden PV-Anlagen den Einbau eines Speichers fördern sollte, stieß auf allgemein positives Echo. Derzeit werden Speicher im Rahmen des bayerischen Förderprogramms nur dann gefördert, wenn auch die PV-Anlage eine Neuinstallation ist.
Leider wurde der Antrag trotz der allgemeinen Zustimmung abgelehnt, da für eine solche Erweiterung des Förderprogramms nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung stünden.
Ich bedaure diese falsche Prioritätensetzung im Haushalt.
In den letzten Tagen haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger an mich gewandt, die nach einer Coronaerkrankung genesen sind und einen Antikörpernachweis haben. Sie würden gerne auch von den Erleichterungen profitieren, die Geimpften oder Genesen mit einem positiven PCR-Testergebnis zu gestanden werden. Ich habe mich daher mit der nachfolgenden Anfrage an die Staatsregierung gewandt. Eine Antwort sollte in ca. 4 - 5 Wochen vorliegen.
Anfrage vom 14.05.2021
Einstufung Corona-Genesene ohne PCR-Test
Nach der aktuellen Regelung (14.05.) genießen Bürgerinnen und Bürger mit vollem Impfschutz oder einem entsprechenden Nachweis des Gesundheitsamtes, dass sie Corona-Genesene nach positiven PCR-Test sind, Erleichterungen bei verschiedenen Maßnahmen (Übernachtungen, Gaststätten, Einzelhandel), die zur Kontaktbeschränkung und -nachverfolgung für andere vorgeschrieben sind.
Da die Dunkelziffer der Coronaerkrankten hoch ist, nach dem Ergebnis der im Landkreis Tirschenreuth durchgeführten Studie gibt es eine Dunkelziffer von ca. 80% unerfasster Coronaerkrankungen, können die Personen aus dieser Gruppe der Corona-Genesenen die derzeit geltenden Bestimmungen für die Erleichterungen nicht erfüllen, da sie keinen Nachweis über einen PCR-Test mit positivem Ergebnis haben und somit auch nicht von den Gesundheitsämtern die entsprechende Bescheinigung für eine sechsmonatige Befreiung der einschränkenden Maßnahmen erhalten. Gleichzeitig liegt Teilen dieser Personengruppe ein Ergebnis über einen Antikörpertest vor, der entsprechende Coronaantikörper nachweist.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche Lösungsmöglichkeiten sucht man für Personengruppen, die einen Antikörpernachweis haben, damit diese auch die entsprechenden Erleichterungen nutzen können?
2. Auf welcher Basis wurde der Zeitraum von sechs Monaten festgelegt, in dem Corona-Genesene mit vorherigem PCR-Test Erleichterungen bei den einschränkenden Maßnahmen in Anspruch nehmen können?
3. Welche Einschränkungen sind zu erwarten, falls Geimpfte zwar zwei Impfungen nachweisen können, diese aber mit unterschiedlichem Vakzin erfolgten?