Annette Karl: Rüffel von Kultusminister Spaenle für Oberpfälzer Regierung wegen Maulkorberlass für Lehrkräfte muss Konsequenzen für ganz Bayern haben
Als deutlichen Rüffel an die Regierung der Oberpfalz wertet die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende und Weidener SPD-Landtagsabgeordnete Annette Karl die Reaktion von Kultusminister Spaenle auf die - wie er es nennt - "missverständlichen Schulungsunterlagen" der Regierung an Lehrkräfte mit der Überschrift ‚Auskunft trotz Verschwiegenheitspflicht?‘. Die SPD-Abgeordnete hatte Informationen erhalten, dass die Regierung der Oberpfalz in einer Informationsmappe Lehrkräfte darauf hinweist, wie sie sich bei Auskünften an die Öffentlichkeit einschließlich des Umgangs mit Mandatsträgern zu verhalten hätten. Karl wertete dies als nicht hinnehmbaren Maulkorberlass und wandte sich umgehend an den Minister und die Regierungspräsidentin der Oberpfalz.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich mit einem aktuellem Schreiben an die Feuerwehren im Freistaat Bayern gewandt. Inhalt sind Themen wie die Feuerwehrschulen, das Fahrzeugkartell, die liegengebliebenen Reste der Feuerschutzsteuer in Millionenhöhe und die neue Führerscheinregelung.
Sie können den Feuerwehrbrief hier als pdf downloaden und diesen gerne weitergeben.
Umgehende Rücknahme der Anweisung gefordert - in ganz Bayern ähnlich?
Die Weidener SPD-Landtagsabgeordnete und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Annette Karl hat Informationen, dass die Regierung der Oberpfalz an Lehrkräfte eine Informationsmappe mit der Überschrift ‚Auskunft trotz Verschwiegenheitspflicht?‘ herausgegeben hat. Darin werden Lehrkräfte darüber aufklärt, wie ein Verhalten zur Auskunftserteilung unter anderem nach Paragraph 37 BeamtStG, Paragraph 14 LDO und Art. 80 BayBG zu erfolgen hat. In dem Absatz Loyalitätsverpflichtung wird darauf hingewiesen, dass kein ‚lenkender Druck‘ durch eine sogenannte ‚Flucht an die Öffentlichkeit‘ erzeugt werden darf. Dabei sei unter anderem auch eine private Meinung immer als Privatperson abzugeben, unter Beachtung der Amtsverschwiegenheit und der Loyalitätsverpflichtung. Im letzten Satz heißt es dann dazu: "Dies gilt entsprechend für die Weitergabe an Mandatsträger".