Einsatz von Zeitarbeitskräften nur in begründeten Ausnahmefällen – gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit
Leiharbeitskräfte in den bayerischen Ministerien oder den nachgelagerten Behören erhalten 25% weniger Lohn als der Tarifvertrag vorschreibt. 2010 waren das immerhin 207 Arbeitnehmer.
Hier sind Leiharbeitskräfte, die über eine öffentliche Auftragsvergabe von Seiten des Freistaates Bayern eingesetzt wurden, noch gar nicht eingerechnet.
„Es kann nicht sein, dass wir das Gebot der Gleichbehandlung in der Leiharbeit, also den Equal-Pay-Grundsatz, den wir schon seit langem fordern, nicht einmal in den Ministerien durchsetzen“ moniert die Haundorfer Landtagsabgeordnete Christa Naaß. „Die Staatsregierung muss mit gutem Beispiel vorangehen, um dem Missbrauch der Leiharbeit in der Wirtschaft wirksam entgegen zu wirken.“
Dazu gehört nach Meinung der SPD-Landtagsfraktion auch, nur in begründeten Ausnahmefällen auf Leiharbeitskräfte zurückzugreifen.
Das sei nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten auch problemlos durchsetzbar, heißt es in der Begründung eines entsprechenden Antrags, den die SPD beim Landtag eingereicht hat.