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MdL Annette Karl informiert: Kommunen in der Region erhalten staatliche Hochbaumittel

Veröffentlicht am 21.05.2015 in Landespolitik

Gute Nachrichten hat Landtagsabgeordnete Annette Karl für einen Reihe von Kommunen in der nördlichen Oberpfalz, die eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten werden. Die Bewilligungen wurden heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.

Im Einzelnen werden folgende Baumaßnahmen in folgenden Gemeinden und Landkreisen in folgender Höhe gefördert:

 
  • Stadt Weiden i.d.OPf. - Baukostenzuschuss zum Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung St. Elisabeth mit einem fünfgruppigen Kindergarten und einem eingruppigen Kinderhort durch die Katholische Kirchenstiftung St. Elisabeth - 70.000 €
  • Stadt Weiden i.d.OPf. - Baukostenzuschuss zum Neubau eines viergruppigen Kindergartens und eines eingruppigen Kinderhorts durch die Katholische Kirchenstiftung St. Konrad - 300.000 €
  • Stadt Weiden i.d.OPf. - Baukostenzuschuss zur Generalsanierung des zweigruppigen Kindergartens St. Johannes durch die Katholische Kirchenstiftung - 100.000 €
  • Stadt Weiden i.d.OPf. - Neubau der Staatlichen Fach- und Berufsoberschule in Weiden i.d.OPf. im Rahmen eines PPP-Projekts - 5.000.000 €

 

  • Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab - Generalsanierung der Schwimmhalle in Eschenbach i.d.OPf. - 900.000 €
  • Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab - Umbau, Erweiterung, Generalsanierung und Ersatzneubau der Lobkowitz-Realschule in Neustadt a. d. Waldnaab - 300.000 €
  • Stadt Windischeschenbach - Umbau der Grund- und Hauptschule zur Verbesserung des Brandschutzes - 20.000 €
  • Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab - Generalsanierung, Umbau und Erweiterung der Schulturnhalle der Grundschule - 80.000 €
  • Gemeinde Pirk - Baukostenzuschuss zum Neubau des zweigruppigen Kindergartens "Zum Heiligen Martin" durch die Katholische Kirchenstiftung - 144.722
  • Stadt Vohenstrauß - Erweiterung der Mittelschule Vohenstrauß und Schaffung von Räumen für die Ganztagsbetreuung - 113.000
  • Gemeinde Weiherhammer - Baukostenzuschuss zum Neubau einer Kindertageseinrichtung mit einem dreigruppigen Kindergarten und einer eingruppigen Kinderkrippe durch die Katholische Kirchenstiftung - 100.000 €
  • Stadt Grafenwöhr - Umbau und Innensanierung der Grund- und Mittelschule Grafenwöhr (ehemaliges Hauptschulgebäude) - 700.000 €

 

  • Landkreis Tirschenreuth - Umbau des naturwissenschaftlichen Bereichs und brandschutzmäßige Ertüchtigung der Staatlichen Realschule für Knaben Waldsassen - 80.000 €
  • Stadt Bärnau - Generalsanierung der Grundschulturnhalle - 70.000 €
  • Gemeinde Immenreuth - Baukostenzuschuss zum Neubau eines dreigruppigen Kindergartens durch die Katholische Kirchenstiftung - 150.000 €
  • Stadt Kemnath - Generalsanierung des viergruppigen Kindergartens und Erweiterung des eingruppigen Kinderhorts auf einen zweigruppigen - 100.000 €
  • Markt Plößberg - Neubau einer Grundschule mit Pausenhof und Freisportanlagen - 275.000 €
  • Stadt Tirschenreuth - Baukostenzuschuss zur Erweiterung des zweigruppigen Kindergartens "Unsere Liebe Frau" auf einen dreigruppigen durch die Katholische Kirchenstiftung - 75.000 €
  • Stadt Tirschenreuth - Generalsanierung des dreigruppigen Städtischen Kindergartens - 83.000 €
  • Stadt Tirschenreuth - Schaffung von Räumen für eine gebundene Ganztagsschule an der Johann-Andreas-Schmeller-Mittelschule Tirschenreuth - 76.000 €
  • Stadt Waldsassen - Baukostenzuschuss zum Umbau der Kindertageseinrichtung St. Michael zur Verbesserung des Brandschutzes durch die Katholische Kirchenstiftung Waldsassen - 14.000 €
  • Stadt Waldsassen - Errichtung eines zweigruppigen Kinderhorts durch Umbauten in der Markgraf-Diepold-Schule - 80.000 €

Annette Karl hält diese staatlichen Zuschüsse für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen und verweist darauf, dass sie sich gemeinsam mit der

Schließlich müssen viele Kommunen, so Annette Karl, ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erst wieder zurück gewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen können. Vielerorts gibt es dringenden Handlungsbedarf beispielsweise bei der Schulhaussanierung, der Sanierung kommunaler Bäder und Sportstätten und bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude.

Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt. Förderfähig im Rahmen des Art. 10 FAG sind

  • Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen),
  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte und Häuser für Kinder),
  • sonstige öffentliche Einrichtungen (kommunale Theater- und Konzertsaalbauten).

Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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