Annette Karl, wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, hatte sich an die Staatsregierung zum Thema eGovernment gewandt um weitere Details zu erfahren. Zahlreiche Kommunen hatten schon vor der Ankündigung des Ministerrates ihre Rathäuser und Internetseiten mit eGovernment ausgerüstet. Für diese Kommunen ist es nun besonders wichtig, dass diese bestehenden Elemente auch weiterhin genutzt werden können. In der Beantwortung der Anfrage sichert die Staatsregierung dies zu.
Leider verweist man beim Thema schnelles Internet wieder nur auf das bestehende, gut laufende Breitbandausbauprogramm. Wie die Staatsregierung schreibt, wird es auch zukünftig nicht für alle Bürger Bayerns schnelles Internet geben, da genau die Lücken in den Mobilfunknetzen auch die Lücken beim Ausbau des Festnetzes sein werden.
Anfrage der Abgeordneten Annette Karl, SPD
zum Plenum vom 19. Mai 2015
Wird es beim Aufbau des angekündigten eGovernment über das Bayernportal für Kommunen möglich sein, schon auf der eigenen kommunalen Homepage bestehende E-Government-Elemente in dieses System einzubinden, wie sieht der präventive Datenschutz aus unabhängig vom geplanten Frühwarnsystem für bereits stattgefundene Datenstörfälle und wie sind gleichwertige Lebensbedingungen für die Bürger zu erreichen, die in Streusiedlungen wohnen, deshalb auch auf Dauer kein schnelles Internet erhalten werden und durch eingeschränkten ÖPNV auch nicht in der Lage sind, Behörden real zu erreichen?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat:
Eine Einbindung von kommunalen Daten in das BayernPortal ist möglich, genauso wie eine Integration der E-Government-Basisdienste in kommunale Portale. Datenschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. datenschutzrechtliche Freigabe des Portals, etc.) werden eingehalten.
Ziel der bayerischen Staatsregierung ist es, bis 2018 jede Gemeinde in Bayern an das schnelle Internet anzuschließen. Das beinhaltet auch abgelegene Gebiete und Streusiedlungen. Mit 1,5 Mrd. € ist das bayerische Förderprogramm ausreichend dotiert, um eine flächendeckende Erschließung mit Breitbandanschlüssen in ganz Bayern zu erreichen. Die Gemeinden sind aufgefordert, ihre Gemeindegebiete möglichst umfassend zu beplanen. Beim Ausbau kann mit einem intelligenten Mix unterschiedlicher Technologien eine Versorgung auch abgelegener Orte erreicht werden. Soweit einzelne Siedlungen nicht mit einem Festnetzanschluss versorgt werden können, kann die Nutzung von LTE-Verbindungen eine Alternative darstellen. Bei der anstehenden Versteigerung der 700 MHz-Frequenzen wurden auch auf Betreiben der Bayerischen Staatsregierung weitgehende Versorgungs-auflagen für die Ersteigerer von Frequenzen festgelegt. So muss jeder Mobilfunkbetreiber, der Frequenzen ersteigert, sicherstellen, dass eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor im Download erreicht wird. In einem Zeitraum von drei Jahren nach Zuteilung der Fre-quenzen muss die Abdeckung mit mobilem Breitband mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % der Haushalte bundesweit erreichen. Damit wird sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit mobilem Breitband auch in abgelegenen Gebieten ergeben.