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Kinderschutz und Kindeswohl müssen auch in Bayern höchste Priorität haben!

Veröffentlicht am 06.11.2009 in Jugend

„Kinderschutz und Kindeswohl müssen auch in Bayern höchste Priorität haben!“, so die Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Bayern-SPD, Annette Karl, zu ihrer Anfrage bezüglich Kinderschutz bei elterlicher Partnergewalt.
„ Das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern führt nicht nur in der Akutsituation zur Beeinträchtigung der Kinder, sondern kann ihre kognitive, emotionale und soziale Entwicklung maßgeblich negativ beeinflussen. Es stellt sich also die Frage, wie Schutz für Kinder und Jugendliche effektiv sichergestellt werden kann.

Der Verein Dornrose e.V. in Weiden kämpft seit langem für eine größere Sensibilität gegenüber diesem Thema auch auf Seiten der bayerischen Behörden.
Das Sozialministerium im Saarland hat letztes Jahr eine Handlungsorientierung für Jugendämter zu dieser sensiblen Thematik herausgegeben.
Mit meiner Anfrage, die im bayerischen Sozialministerium bearbeitet wird, möchte ich erreichen, dass dieses Thema endlich auch auf die Agenda dort kommt und kooperierende Netzwerke zum Wohle der Kinder in Bayern geschaffen werden.
Kinder als unsere Zukunft, aber auch als schwächste Glieder in unserer Gesellschaft, haben Anspruch auf unsere bestmögliche Unterstützung und Hilfe, auch und gerade in Krisensituationen.“, so Karl.

Die Anfrage im Wortlaut:

Kinderwohl und Kindesschutz bei elterlicher Partnergewalt
Die Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlands hat im Oktober 2008 die 2. aktualisierte Auflage der Broschüre "Kinderwohl und Kindesschutz bei elterlicher Partnergewalt - Eine Handlungsorientierung für Jugendämter" herausgegeben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
1. Gibt es ein ähnliches Papier des bayerischen Sozialministeriums, das
Grundlageninformationen über häusliche Gewalt und die Auswirkungen für Kinder, Grundpositionen für Handlungsansätze und Maßnahmen der Jugendhilfe enthält?
2. Wenn ja, gibt es zu diesem Papier, das handlungsanweisend für Jugendämter und Jugendhilfe sein sollte, verbindliche Fortbildungen?
3. Wenn nein, plant die Staatsregierung die Erstellung eines solchen Papiers, das unerlässlich für ein kooperierendes Netzwerk bei familiärer Gewalt ist, das die von Gewalt betroffenen Kinder vor weiterer Gewalt und weiteren körperlichen, sexualisierten und psychischen Verletzungen schützen kann?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den häufig auftauchenden Zielkonflikt in der Jugendhilfe zwischen den Hilfen für Familien und der Vorrangstellung des Gewaltschutzes zu lösen?

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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