In immer mehr Kommunen in Bayern entstehen Bürgerdienste. Diese helfen, dass Bürgerinnen und Bürger ohne eigenen PKW oder aufgrund von Einschränkungen nicht mehr so mobil sind, zu Einkäufen oder Arztterminen gefahren werden. Annette Karl wollte nun von der Staatsregierung wissen, welche Unterstützung es für diese Dienste gibt.
Obwohl die Bürgerdienste wertvolle ehrenamtliche Arbeit leisten gibt es leider nur eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 €.
Da die Fahrten im Normalfall nur kurze Strecken betreffen, würde sich die Nutzung eines E-Autos anbieten. Leider gibt es dafür derzeit auch keine besondere Förderung.
Die Anfrage und ihre Beantwortung:
Anfrage der Abgeordneten Annette Karl zum Plenum vom 22. April 2015
„Welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten gibt es für sogenannte „kleine Dienste“, wie z. B. Bürgerfahrdienste zu Ärzten, Einkaufsfahrten u. ä., im besonderen auch mit Blick darauf, wenn dafür ein umweltschonendes E-Auto angeschafft werden soll?“
Antwort durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration:
Kleine Dienste sind Hilfestellungen im Alltag für z. B. erkrankte oder ältere Menschen, die im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements ehrenamtlich geleistet werden. Ein Beispiel dieser Nachbarschaftshilfe sind sogenannte Bürgerfahrdienste, die unentgeltliche Beförderungen zumeist im engeren Gemeindebereich – etwa zu einem Arztbesuch – ermöglichen.
Die Bayerische Staatsregierung fördert im Rahmen der Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA) den Aufbau von bürgerschaftlich engagierten Nachbarschaftshilfen mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 €. Organisierte, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen haben einen verbindlichen organisatorischen Rahmen und richten sich insbesondere an ältere Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde bzw. im Stadtteil. Nachbarschaftshilfen erscheinen sehr gut geeignet, Alltagsunterstützung und soziale Kontakte über ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu organisieren und damit einen Ver-bleib in der Häuslichkeit zu ermöglichen.
Konkrete Unterstützungsangebote dieser Nachbarschaftshilfen können neben den Fahr- und Begleitdiensten auch einen Einkaufsservice, kleine handwerkliche Hilfen (z. B. Wechsel von Glühbirnen), Unterstützung bei Behördenangelegenheiten oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten umfassen. Die Nachbarschaftshilfe kann darüber hinaus die Organisation von (regelmäßigen) Treffen, Vorträgen oder Ausflügen übernehmen.
Eine spezielle Förderung zur Anschaffung eines umweltschonenden Elektroautos ist dabei nicht vorgesehen.
Daneben gibt es für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, Fahr-dienste von freien, kommunalen oder privaten Trägern in Anspruch zu nehmen. Werden die dafür entstehenden Kosten nicht von einem vorrangigen Leistungsträger (z. B. Krankenkasse) übernommen, können diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch übernommen werden. Ansprechpartner hierfür sind in Bayern die Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe.
Die Anfrage und die Beantwortung als pdf