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Karl: Wir brauchen einen Rechtsanspruch für den Breitbandzugang

Veröffentlicht am 12.04.2011 in Landespolitik

Anlässlich der aktuell bevorstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hat der Landesvorstand der BayernSPD heute einen Antrag zur Breitbandversorgung verabschiedet, der schnelles Internet als Teil der Daseinsvorsorge versteht. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD Annette Karl (Foto) gemeinsam mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Klaus Barthel: „Schnelles Internet ist die Telefonie des 21. Jahrhunderts. Wir brauchen deshalb die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet in allen Orten Bayerns als Teil der Daseinsvorsorge“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD Annette Karl bei der Beratung des Antrages. „Sonst laufen wir Gefahr, dass es in Bayern zu einer digitalen Spaltung kommt.“ Die BayernSPD fordere deshalb, den breitbandigen Internetanschluss als Universaldienstleistung zur Grundversorgung in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufzunehmen. „Das bedeutet, dass jeder Haushalt und Betrieb wie beim Telefonanschluss einen Anspruch auf einen bezahlbaren Breitbandanschluss besitzt“, erklärt Karl.

„Etwa vier Millionen Haushalte in Deutschland haben noch immer keinen ausreichenden Zugang zum Internet“, mahnte der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel. Die Bundesregierung habe ihr Versprechen nicht gehalten, bis Ende 2010 für eine flächendeckende Versorgung von einem Megabit pro Sekunde zu sorgen. „Der Breitbandzugang wird in der Bevölkerung jedoch längst als telekommunikative Grundversorgung angesehen“, so Barthel. Der Breitbandzugang von mindestens zwei Megabit pro Sekunde sei deshalb nicht nur eine Frage der Daseinsvorsorge, sondern auch der regionalen Wirtschaftsförderung. Barthel verwies zudem darauf, dass auch die EU-Mitgliedstaaten inzwischen forderten, die Versorgungspflicht umzusetzen.

Karl und Barthel übten scharfe Kritik am Verhalten der CSU. „Bisher hat die Staatsregierung alle in diese Richtung gehenden Initiativen der SPD-Landtagsfraktion abgelehnt“ kritisierte Karl. Dass jetzt die Forderung nach einer allgemeinen Versorgungspflicht von der Unionsfraktion im Bundestag verabschiedet worden sei, zeige einmal mehr die Schizophrenie innerhalb der CSU. „Die CSU betreibt ihr altes Spiel“, ergänzt Barthel. „Wir werden Schwarz-Gelb in Berlin jedoch stellen: bei der Entscheidung über die Gesetzesnovelle muss der Regierungsentwurf geändert werden, im Bundestag und im Bundesrat. Beide Male wird es auf die Stimmen der CSU ankommen.“

Die BayernSPD fordert die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag auf, sich für eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes einzusetzen. Die Breitbandversorgung in Bayern soll zudem auf dem Landesparteitag der BayernSPD im Juli weiter beraten werden.

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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