- Christa Naaß erfreut über Einsicht bei einzelnen CSU-Abgeordneten-
Die Bundesregierung plant, ein neues Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtsgesetz mit wesentlichen Verschlechterungen für die kommunale Abfallentsorgung.
Deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion am vergangenen Donnerstag einen Dringlichkeitsantrag eingebracht mit de Ziel, den Kommunen nicht die Abfallströme zu entziehen und diese selbst über die Untersagung gewerblicher Sammlungen entscheiden zu lassen.
Die Haundorfer SPD-Abgeordnete ist erfreut darüber, dass sich in Teilen der CSU-Landtagsfraktion bei der gestrigen Abstimmung im Plenum über den erfolgreichen, mehrheitlich angenommenen SPD-Antrag zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts die „kommunale Intelligenz durchgesetzt hat und die Daseinsvorsorge nicht auf dem Altar des Neoliberalismus geopfert“ wurde.
Mit ihrem Antrag unterstützt die SPD-Fraktion den Bayerischen Landkreistag in seinen Forderungen, die kommunale Daseinsvorsorge zu stärken und will wesentliche Verschlechterungen für die kommunale Abfallentsorgung verhindern. Diese würden entstehen, wenn die Abfallentsorgung, wie von der Bundesregierung geplant, auf Kosten der kommunalen Daseinsvorsorge zunehmend privatisiert werden würde.
Die SPD will vor allem die „Rosinenpickerei“ bei der Abfallentsorgung verhindern, die entstehen würde, wenn private Unternehmen die lukrativen Bestandteile der Abfallentsorgung übernehmen und die Kommunen nur noch die unverwertbaren Abfälle zu entsorgen haben. Dies würde vor allem den Bürgerinnen und Bürgern schaden, die dann erhöhte Gebühren für die Abfallentsorgung zahlen müssen.