Die SPD-Landtagsfraktion hatte unter der Federführung von MdL Annette Karl schon im Mai einen Antrag für Verbesserungen des Breitbandausbaus in Bayern eingebracht. In der Plenarsitzung am 22.10.2009 wurde der Antrag mit den Stimmen von CSU/FDP abgelehnt.
Annette Karl ging in ihrem Redebeitrag noch einmal auf die Notwendigkeit der verbesserten Förderung des Breitbandausbaues ein und berücksichtigte dabei auch die aktuellen Entwicklungen der letzten Monate.
Der Redebeitrag als Videostream
Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion
Der Redebeitrag zum nachlesen:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Schnelles Internet in allen Teilen Bayerns wird zu einem immer wichtigeren Standort- und Wirtschaftsfaktor, vor allem im ländlichen Raum.
Dies gilt sowohl für Unternehmen, wie auch für Freiberufler und kleine Handwerksbetriebe. Ebenso sind Kommunen, Krankenhäuser, Ärzte, Studenten und Schüler zunehmend darauf angewiesen, große Datenmengen digital verschicken und empfangen zu können.
Trotz aller Beteuerungen, Ankündigungen und Versprechungen von Seiten des Wirtschaftsministeriums und der Staatskanzlei kommt der Ausbau des schnellen Internets nur im Schneckentempo voran.
Beispiel: Von den für 09/10 bereitgestellten 38 Millionen Fördergeldern sind jetzt, fast am Ende des ersten Jahres, gerade einmal 7,2 Millionen bewilligt und selbst bei diesem bescheidenen Betrag geht die Staatskanzlei in der Antwort auf eine Anfrage von mir von einer jetzt schon wieder gebremsten Förderdynamik aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir hier nicht schnell grundlegende Verbesserungen erreichen, werden wir bald in den strukturschwachen Regionen keine Unternehmen mehr haben, die wir anschließen könnten, die sind dann längst in die Ballungszentren und Speckgürtel abgewandert, mitsamt den dazu gehörigen Arbeitsplätzen.
Die SPD- Fraktion hat im Mai vorliegenden Antrag gestellt, als Basis dessen, was mindestens notwendig gewesen wäre um die Bayerische Breitbandförderrichtlinie handhabbarer und effizienter zu machen. Um allen Kommunen zu helfen, die sich händeringend um Internetversorgung bemühen.
Unsere Forderungen sind hier schon weitergegangen, als dann das Ergebnis der Novellierung der Richtlinie war.
Ich verweise nur auf unsere Forderung nach einem höheren Grundstandard, da eine Übertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/sec schon jetzt nicht mehr zeitgemäß sondern technologische Steinzeit ist.
Ich verweise auf unsere Forderung, die Höhe der Fördersätze an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen zu bemessen.
Ich verweise auf unsere Forderung, das Verfahren für die Kommunen einfacher und in seiner inhaltlichen Ausgestaltung freier zu machen.
Hätten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, in den Ausschüssen zugestimmt, wären wir jetzt zumindest schon einmal ein kleines Stück weiter gewesen.
Ich bitte Sie daher alle, zumindest heute diesem Antrag als Basis dessen, was mindestens passieren muss, zuzustimmen.
Aber wie nicht anders zu erwarten, hat sich die Welt seit Mai weitergedreht, auch der Herr Ministerpräsident hat im Wahlkampf erkannt, dass wir in diesem Schneckentempo, mit dem gebetsmühlenartig vorgebrachten alleinigen Verweis auf die Förderrichtlinie, im internationalen und nationalen Standortwettbewerb keinen Blumentopf gewinnen können.
Als Meister großspuriger, aber folgenloser Versprechen hat Ministerpräsident Seehofer am 30. Juli diesen Jahres den “Masterplan Breitbandausbau“ angekündigt mit der Zusage:“ In drei Jahren wird es keine weißen Flecken in Bayern mehr geben.“
Ich kann nur sagen:“ Gut gebrüllt Löwe!“
Nachdem der ehem. Wirtschaftsminister Erwin Huber beim Internetausbau immer auf die alleinige Zuständigkeit des Marktes verwiesen hat, sich Wirtschaftsminister Zeil seitdem redlich aber erfolglos abstrampelt, die vertane Zeit aufzuholen, jetzt also die Zuständigkeit beim Chef.
Wie aber sieht die Situation drei Monate später aus?
Der Löwe ist damit beschäftigt, bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin wenigstens als Kätzchen wahrgenommen zu werden. Das scheint alle Kraft und Zeit zu kosten, regiert wird in Bayern dann hoffentlich wenigstens wieder ab November. Die Präsenz der Staatsregierung in der letzten Plenarsitzung sprach hier Bände.
Dementsprechend sieht die Realität des sogenannten Masterplans- siehe die Antwort der Staatskanzlei auf meine diesbezügliche Anfrage- dann auch folgendermaßen betrüblich aus:
Es wurde eine Arbeitsgruppe gegründet („Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis…“), die getreu dem Psychologenmotto arbeitet:“ Schön, dass wir mal drüber geredet haben!“.
Sie als Mitglieder selbiger suchen immer noch nach den Schwierigkeiten bei der Breitbandversorgung, dabei kann die jeder Bürgermeister mittlerweile im Schlaf runterbeten und auch jeder weiße Fleck ist aufgrund der Erkundungsverfahren längst gefunden und dokumentiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine angemessene Herangehensweise an eine Aufgabe, die über die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Bayern entscheidet und die auf nationaler und Länderebene im großen Stil angegangen werden muss. Wir können es uns nicht leisten, hier in Bayern den Anschluss zu verlieren!
Andere Länder wie Finnland, Schweiz, Australien geben ihren Bürgern bereits jetzt einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetanschluss. Die bayerische Förderrichtlinie dagegen legt immer noch jeder Kommune einzeln die Last auf, für die Verbesserung der Situation zu sorgen.
Das aktuelle Beispiel von Sony- Ericsson und Nokia, den bisher führenden Handyherstellern, die in extreme wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weil sie die Entwicklung der Touch- Screen- Technologie verpennt haben, zeigt die Richtigkeit des klugen Spruchs:“ Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ auch im Bereich der Wirtschaft.
Die SPD- Fraktion fordert deshalb folgende Eckpunkte für einen nationalen Masterplan Breitband, der seinen Namen auch verdient:
1. Der Anschluss an schnelles Internet muss aufgenommen werden in das Mindestangebot von Universaldienstleistungen in § 78 Telekommunikationsgesetz
2. Die Staatsregierung ist aufgefordert, durch eine Bundesratsinitiative die Bundesregierung dahingehend zu drängen, hier ihrer Gesetzgebungsverpflichtung nachzukommen.
3. Die Staatsregierung ist in der Konsequenz gefordert, die Versorgung mit schnellem Internet als Teil der Daseinvorsorge in den Landkreis- und Gemeindeordnungen zu verankern.
4. Die EU hat in ihrer jüngsten „Leitlinie zur Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit schnellem Breitbandausbau“ vom Sommer diesen Jahres unmissverständlich klargestellt, dass Staaten die Bereitstellung von Breitbandnetzen als „Dienstleistung von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse“ (Sprachgebrauch der EU für: Daseinsvorsorge) ansehen können. In diesem Fall, und hier sind der Bund und das Land Bayern zu einer gemeinsamen Kraftanstrengung aufgefordert, fallen die staatlichen Vergünstigungen nicht unter die beihilferechtlichen Kriterien und Einschränkungen wie z.B. bei der Breitbandrichtlinie. Voraussetzung ist die Einhaltung der sog. Altmarkkriterien, die Fairness und Transparenz bei der Beauftragung sicher stellen sollen.
Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt die große Chance, unsere Kommunen von der Pflicht der Einzelausschreibung zu befreien und in einem großen nationalen Kraftakt, ähnlich wie in Finnland oder Österreich, den gordischen Knoten zu durchschlagen und endlich auch in den ländlichen Räumen eine zeitgemäße digitale Infrastruktur zu schaffen.
Ich bitte Sie deshalb, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen und gemeinsam mit uns einen wirklichen Masterplan zu entwerfen und umzusetzen. Danke!