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AWO-Chef Thomas Bayer: Der soziale Rechtsstaat duldet keine Form der Diskriminierung von Frauen

Veröffentlicht am 08.03.2016 in Gleichstellung

Der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, Thomas Bayer, ruft anlässlich des Internationalen Tags der Frau am 8. März dazu auf, ein besonderes Augenmerk auf die Belange geflüchteter Frauen zu werfen:

33,1 Prozent der 50.532 Asyl-Erstanträge, die im Januar 2016 laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Behörde eingingen, sind von Frauen gestellt worden. Egal, ob diese alleine oder in Begleitung reisen, unter den geflüchteten Menschen sind Frauen eine Personengruppe, auf die ein besonderes Augenmerk liegen muss. „Beispielsweise benötigen geflüchtete Frauen aufgrund häufig traumatischer Erfahrungen während des Kriegs oder der Flucht besondere fachliche Betreuung. Unterstützung bei Alltagsbewältigung und Integration in Deutschland ist ebenfalls nötig“, erklärt der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt in Bayern Thomas Beyer anlässlich des Internationalen Tags der Frau am 8. März.

Es sei wichtig, dass sich weibliche Flüchtlinge in Deutschland sicher fühlen. So müsse gewährleistet sein, dass sie in den Asylbewerberunterkünften weder Gewalt noch sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind. Wo nötig und möglich, seien Unterkünfte nur für alleinreisende Frauen und ihre Kinder einzurichten. „Auch müssen geflüchtete Frauen die Möglichkeit bekommen, schnell die deutsche Sprache zu lernen. Sie ist der Schlüssel insbesondere zu Arbeit und Bildung. Außerdem sind Sprachkenntnisse der Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe“, sagt der AWO-Chef.

Bei all dem dürfe eines nicht vergessen werden: „Weibliche Flüchtlinge haben dieselben Rechte wie alle Frauen weltweit. Selbstbestimmung und Gleichberechtigung müssen dabei an vorderster Stelle stehen“, fordert Beyer. Leider liege in diesem Bereich nach wie vor vieles im Argen. So würden Frauen durchschnittlich immer noch schlechter bezahlt als Männer, kümmerten sich dagegen überdurchschnittlich viel um Haushalt, Familie und pflegebedürftige Angehörige. Sie seien seltener in Führungspositionen vertreten und erführen häufig häusliche Gewalt. Beyer: „Das kann und muss nicht zuletzt mit entschlossenem Handeln der Politik – beispielsweise mit einer Frauenquote – geändert werden. Für Asylsuchende wie hier Lebende gilt: Der soziale Rechtsstaat duldet keine Form der Diskriminierung von Frauen!“

 

Die AWO in Bayern zählt rund 65.000 Mitglieder und beschäftigt rund 28.000 haupt­amtliche Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus engagieren sich rund 13.500 Menschen ehrenamtlich in verschiedenen sozialen Bereichen. In über 1.700 Einrichtungen und Diensten ist die AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen Gebieten der Sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesund­heits­wesens tätig.

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