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BayernLB: Vorstände und Verwaltungsräte haben beim Kauf der HGAA grob fahrlässig gehandelt

Veröffentlicht am 28.03.2011 in Landespolitik

Oppositionsfraktionen legen 310-Seiten-Bericht zum Untersuchungsausschuss im Landtag vor: zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Bankaufseher der CSU sind gerichtlich zu klären. Gegen die Vorstände sind Strafverfahren angezeigt.

"Die Verwaltungsräte, ebenso wie die Vorstände der BayernLB, die am Kauf der HypoGroup Alpe Adria (HGAA) beiteiligt waren, haben grob fahrlässig gehandelt, weil sie gegen ihre Aufsichts-, Kontroll- und Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Daraus ergibt sich, dass gegen beide Organe zivilrechtliche Haftungsansprüche gerichtlich zu klären sind." Das ist das zentrale Ergebnis der Oppositionsfraktionen aus dem HGAA-Untersuchungsausschuss des Landtags. In ihrem gemeinsamen Bericht begrüßen die Fraktionen von SPD Freien Wählern und Grünen, dass im Falle des beteiligten Vorstandsgremiums eine strafrechtliche Prüfung in Bezug auf Bestechung und Untreue statt findet. Für die SPD-Fraktion waren Harald Güller (links) als stellvertretender Ausschussvorsitzender und Inge Aures mit der Aufklärungsarbeit betraut, Freie Wähler und Grüne hatten Bernhard Pohl und Sepp Dürr (rechts) ins Gremium entsandt.

Ausdrücklich als Erfolg werten die Oppositionsfraktionen, dass die CSU aufgrund der Faktenlage nicht umhin kam, erstmals in der Geschichte der Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags Fehler und Versäumnisse ihrer Regierungsmitglieder einzuräumen: "Vor diesem Hintergrund kann der Untersuchungsausschuss am Vorliegen grober Fahrlässigkeit in der Bewertung des Handelns des Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Naser und des stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden Prof. Dr. Faltlhauser weder sicher annehmen noch ausschließen", heißt es im Bericht der Regierungsraktionen CSU und FDP. Und: "Alle Verwaltungsräte haben bei Vorbereitung , Durchführung und Abwicklung des Kaufs der HGAA durch die BayernLB fehlerhaft gehandelt." Die größte Differenz zur CSU besteht in der Bewertung, ob alle CSU-Verwaltungsräte, nicht nur Siegfried Naser und Kurt Faltlhauser, beim Kauf der HGAA grob fahrlässig gehandelt haben. Im Blick stehen dabei besonders der frühere Ministerpräsident Günther Beckstein, der frühere Wirtschaftsminister Erwin Huber sowie der amtierende Fraktionsvorsitzende der CSU, Georg Schmid. Durch den überhasteten Kauf der Kärntner Bank im Jahr 2007 war der Bayerischen Landesbank und somit dem Steuerzahler ein Schaden von mittlerweile 3,75 Milliarden Euro entstanden. Der Freistaat musste, um die Bank zu retten, für 10 Milliarden Euro Sicherheiten geben. Der Haushalt des Freistaats wird allein dadurch in diesem Jahr mit 343 Mio Euro Zinsen belastet. Als Schlussfolgerungen und Forderungen stellen SPD, Freie Wähler und Grüne in ihrem Bericht darfest:
  • Die Haftungsregeln für den Verwaltungsrat sind umgehend den Haftungsregeln für Aufsichtsräte, wie sie im Aktiengesetz geregelt sind, anzupassen. Das Haftungsprivileg – Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit – ist zu streichen.
  • Die BayernLB verfügt nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses bis zum heutigen Tage über kein tragfähiges Geschäftsmodell.
  • Der Untersuchungsausschuss hat Mängel in der Unternehmensführung der BayernLB festgestellt. Diese Bereiche (z.B. Risk-Management, Risk-Controll, IT) sind so umzustrukturieren, dass sie sowohl aufsichtsrechtlichen als auch betriebswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen.
  • Die im Verwaltungsrat vertretenen Mitglieder der Staatsregierung müssen den Back-Office-Bereich in ihren Ministerien künftig so strukturieren, dass eine effektive Unterstützung zur eigenständigen Aufgabenerfüllung gewährleistet ist.
Im Wortlaut zum Download (PDF): Minderheitenbericht von SPD, Freien Wählern, Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag zum Untersuchungsausschuss Landesbank/HGAA Die Pressekonferenz-Vorlage zur Vorstellung des Berichts der Fraktionen SPD,FW, Bündnis 90/Die Grünen Untersuchungsausschuss zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria durch die BayernLB 29 Sitzungen, 80 Zeugen und Sachverständige, 301 Aktenordner, etwa 100 000 Blatt Papier: Der Untersuchungsausschuss zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria im Jahr 2007 durch die Bayerische Landesbank hat eine sehr umfangreiche Arbeit geleistet: Am 24. Februar 2010 wurde der Antrag auf Vorschlag der SPD im Plenum des Bayerischen Landtags angenommen, am Tag darauf fand die erste Sitzung statt, die letzte am 21. März 2011. Zum ersten Mal in der Geschichte der Untersuchungsausschüsse im Bayerischen Landtag hat die CSU auf Druck der Opposition Versäumnisse eingeräumt. Insgesamt ist bei dem Kauf schon jetzt ein Schaden von 3,7 Milliarden Euro entstanden. Die BayernLB hat in der Folge des Untersuchungsausschusses beschlossen, die Ex-Vorstände und ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden zivilrechtlich zu belangen. Auf Druck der Opposition in Bund und Land konnte die Verjährungsfrist der Haftungsansprüche der Landesbank gegen Vorstände und Verwaltungsräte von drei auf zehn Jahre erhöht werden. Dadurch kann die BayernLB ohne Angst vor Verjährung handeln. Gegen Landesbank-Vorstände ermittelt bekanntlich die Staatsanwaltschaft. Für die Opposition waren folgende Abgeordnete entsandt: Harald Güller, Stellvertretender Vorsitzender, zweites SPD-Mitglied Inge Aures. Freie Wähler: Bernhard Pohl, Grüne: Sepp Dürr. Die Oppositionsfraktionen legen nun einen eigenen Bericht mit einem Gesamtumfang von 310 Seiten vor. Es bleibt aber festzustellen, dass mit der CSU bezogen auf den Sachverhalt in zwei Drittel der Fragen Übereinstimmung erzielt werden konnte. Auch die CSU konnte viele der auf 75 Seiten dargelegten Ergänzungen der Opposition mittragen – wenn auch nicht alles. Übereinstimmungen gab es zum Beispiel bei der Bewertung, dass der Landesbank ein funktionierendes Geschäftsmodell fehlte und weiter fehlt. Die größte Differenz zur CSU besteht in der Bewertung, ob alle CSU-Verwaltungsräte, nicht nur Siegfried Naser und Kurt Faltlhauser, beim Kauf der HGAA grob fahrlässig gehandelt haben. Im Blick stehen dabei besonders der frühere Ministerpräsident Günther Beckstein, der frühere Wirtschaftsminister Erwin Huber sowie der amtierende Fraktionsvorsitzende der CSU, Georg Schmid. Aber selbst die CSU muss in ihrem Berichtsentwurf feststellen: „Daher trifft alle Verwaltungsräte zunächst der Vorwurf, dass sie nicht nur pflichtwidrig, sondern auch einfach fahrlässig gehandelt haben.“ Die wesentlichen Elemente, die zur Wertung der Opposition führen: Der Landesbank-Verwaltungsrat ist seinen Kontrollpflichten beim Beschluss zum Kauf der HGAA am 23.4.2007 nicht nachgekommen, die weit reichende Entscheidung hätte so nie getroffen werden dürfen, schon gar nicht im Umlaufverfahren. In der Folge hat sich auch kein Verwaltungsrat um den Kaufvertrag oder die Abwicklung und das Ergebnis der Sachverhaltsprüfung des Kaufs (Due Diligence 2) gekümmert. Warnhinweise, wie der Bericht der Österreichischen Nationalbank über den Zustand der HGAA, hat der Verwaltungsrat nicht ernst genommen. Der Verwaltungsrat hat den Zeitdruck im Verfahren akzeptiert, das führte zu inakzeptabel verkürzten Prüfverfahren. Den Inhalt des Kaufvertrags (insbesondere die Klauseln über Haftung und Kaufpreis) ließen sich die Verwaltungsräte nicht vorlegen und auch nicht inhaltlich erläutern. Hinsichtlich der Verwaltungsräte Faltlhauser und Naser wird der Mehrheitsbericht sogar noch deutlicher als bei den anderen Verwaltungsräten: „Vor diesem Hintergrund kann der Untersuchungsausschuss das Vorliegen grober Fahrlässigkeit in der Bewertung des Handelns des Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Naser und des stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden Prof. Dr. Faltlhauser weder sicher annehmen noch ausschließen.“ Es ist – selbst bei der weichgespülten Wertung der CSU – festzustellen: Alle Verwaltungsräte haben bei Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Kaufs der HGAA durch die BayernLB fehlerhaft gehandelt. Der Untersuchungsausschuss als Ganzes hat auch festgestellt: Alle damaligen Vorstände der BayernLB haben grob pflichtwidrig und fahrlässig gehandelt und auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit wird geprüft und es spricht vieles dafür, dass auch diese gegeben ist. Weitere Dissens-Punkte
  • Rolle des früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber: Für Stoiber bedeutete der Kauf der HGAA ein Prestigeprojekt. Er hat versucht, gegenüber Kroatien und der kroatischen Nationalbank Einfluss zu nehmen. Stoiber wollte dazu beitragen, dass die BayernLB quasi in die „Champions League“ der Banken aufsteigt und sich in die „global players“ einreiht. Dies geschah aus Sicht der Opposition ohne Rücksicht auf mögliche Verluste.
  • In der Juristischen Wertung gibt es neben der Annahme von Fahrlässigkeit bzw. grober Fahrlässigkeit im Bericht der Opposition noch an zwei Stellen eine genauere Betrachtung als beim Bericht der Vorsitzenden: Die Oppositionsfraktionen können nach differenzierter Betrachtung nicht einfach davon ausgehen, dass die Haftungsprivilegierung auf grobe statt einfache Fahrlässigkeit, die sich die Verwaltungsräte in der Satzung der BayernLB selbst gegönnt haben, rechtlich auf jeden Fall Bestand hat. Die Oppositionsfraktionen betrachten auch die generelle Zulässigkeit des Kaufs der HGAA im Rahmen der im Verwaltungsrat gar nicht richtig vertieft diskutierten und entschiedenen „Osteuropa-„ bzw. „Südosteuropastrategie“ mit mehr Skepsis als der Vorsitzende.
Der Untersuchungsausschuss zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria ist beendet und gibt noch am kommenden Dienstag, den 29. März, seinen Bericht gegenüber dem Landtag ab. Doch die Arbeit des Landtags ist in dieser Sache ist aber noch lange nicht beendet. Die Opposition wird nicht locker lassen. Weiter werden die Oppositionsfraktionen genau folgende Punkte achten: Verfolgung der zivilrechtlichen Forderungen, Rückführung des Haftungsmaßstabes für Verwaltungsräte auf Fahrlässigkeit, Änderungen der Strukturen im Bereich Back-office der Mitglieder der Staatsregierung, die im Verwaltungsrat sind und in der BayernLB selbst. Zusammenfassung der Ergebnisse und Folgerungen der SPD/FW/GRÜNEN: „Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass die am Erwerb der HGAA beteiligten Verwaltungsräte, ebenso wie die Vorstände, grob fahrlässig gehandelt haben, weil sie gegen ihre Aufsichts-, Kontroll- und Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Daraus ergibt sich, dass gegen beide Organe zivilrechtliche Haftungsansprüche gerichtlich zu klären sind. Der Untersuchungsausschuss begrüßt, dass im Falle des beteiligten Vorstandsgremiums eine strafrechtliche Prüfung in Bezug auf Bestechung und Untreue statt findet. Die Haftungsregeln für den Verwaltungsrat sind umgehend den Haftungsregeln für Aufsichtsräte, wie sie im Aktiengesetz geregelt sind, anzupassen. Das Haftungsprivileg – Beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit – ist zu streichen. Die BayernLB verfügt nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses bis zum heutigen Tage über kein tragfähiges Geschäftsmodell. Der Untersuchungsausschuss hat Mängel in der Unternehmensführung der BayernLB festgestellt. Diese Bereiche (z.B. Risk-Management, Risk-Controll, IT) sind so umzustrukturieren, dass sie sowohl aufsichtsrechtlichen als auch betriebswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen. Die im Verwaltungsrat vertretenen Mitglieder der Staatsregierung müssen den Back-Office-Bereich in ihren Ministerien künftig so strukturieren, dass eine effektive Unterstützung zur eigenständigen Aufgabenerfüllung gewährleistet ist.“

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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