Erneuerbare Energien langfristig sichern
Demokratisierung des Strommarktes
Über halbe Million Menschen betreiben in Deutschland eine Solaranlage. Sie haben sich von der Abhängigkeit von Energiekonzernen befreit. Sie schützen Klima und Umwelt. Sie beleben die kommunale Wertschöpfung, schaffen neue industrielle Arbeitsplätze und fördern das Handwerk. Millionen Anlagen ersetzen wenige Großkraftwerke. Jeder Betreiber einer Fotovoltaikanlage kann entscheiden den selbstproduzierten Strom selber zu verbrauchen oder dem zuständigen Energieversorger zu verkaufen. Die politische Förderung der Photovoltaik mit der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantierten Einspeisevergütung ist keine staatliche Subvention. Sie ist der finanzielle Ausgleich für durch Solarstrom vermiedene Gesundheits- und Umweltschäden der Atom- und Kohlestromproduktion. Atom und Kohle werden von der Gesellschaft insgesamt subventioniert, weil die unermesslichen Folgekosten der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Das Beispiel der anstehenden Räumung des Zwischenlagers Asse mit 126.000 Fässern mittel- und schwachradioaktiven Abfällen zeigt den Umgang mit Steuergeldern und die eindeutige staatliche Subventionierung der Atomenergie. Ein Gutachten von Greenpeace belegt, dass die Atomenergie in Deutschland seit 1950 mit rund 164,7 Milliarden Euro subventioniert wurde. Das heißt: Jede Kilowattstunde Atomstrom wird mit rund 4 Cent vom Steuerzahler subventioniert.
Die Einspeisevergütung im erneuerbaren Energienbereich ist zugleich die unbürokratische Investitionsförderung, die Deutschland in die weltweit führende Rolle als Industriestandort für diese wichtigste Zukunftstechnologie und in eine ökologische und ethische Vorbildrolle gebracht hat. Vier Stromkonzerne (Oligopol bestehend aus e.on, RWE, Vattenfall, und EnBW) versuchen diesen Trend der Demokratisierung zu unterbinden. Und dies aus gutem Grund: 2008 erzielten diese vier Konzerne einen Rekordgewinn in Höhe von 20 MRD Euro, dass sind pro Einwohner ca. 240 EUR. Schwarz/gelbe Klientelpolitik unterstützt dieses Vorhaben z.B. durch die Absenkung der Einspeisevergütungssätze im Bereich Fotovoltaik. Jährliche Absenkungen (Degressionen) der Vergütungssätze für Neuanlagen sind Element des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Sie sollen und können in dem Maße erfolgen, wie Photovoltaik-Anlagen durch technologische Verbesserungen und Massenproduktion laufend kostengünstiger werden – bis zu dem Zeitpunkt an dem sie kostengünstiger sind als Atom- oder Kohlestrom. Die rasche Zunahme von Solaranlagen in Bürgerhand muss dabei im Vordergrund stehen. Seit dem 1. Januar 2010 sind die Einspeisetarife schon um zehn Prozent niedriger als im Jahr 2009. Nun plant die Bundesregierung zum 1. Juli 2010 eine nochmalige Reduzierung um 15 Prozent. Vom 1. Januar 2011 an will sie eine weitere Senkung um 10 Prozent oder mehr folgen lassen. Das bedeutet alles in allem eine Absenkung von mindestens 35 Prozent innerhalb von zwölf Monaten!
Erneuerbare Energien über Vergütungssätze zu Regeln ist der falsche Ansatz die vorgegebenen Klimaziele umzusetzen. Wie bei der Windenergie, muss in der Fotovoltaik das Ziel sein, mittelfristig den produzierten Strom genauso günstig bzw. langfristig günstiger zu produzieren als herkömmlich produzierter Strom.
Daher sind folgende Maßnahmen notwendig:
– aktuelle Vergütungssenkungen statt in einem großen Schritt in gleitenden kleineren Schritten vorzunehmen. So werden Auftragsfluten und -ebben, Markteinbrüche und Wettbewerbsverzerrungen vermieden. Planungssicherheit wird wieder hergestellt.
– Für gebäudeintegrierte kleinere Anlagen eine niedrigere Vergütungsabsenkung festzulegen, ebenfalls in gleitenden kleineren Schritten. Damit wird der Schwerpunkt der Solarförderung in vielen Bürgerhänden sichergestellt.
– Die Einspeisevergütungen für Anlagen auf Agrarflächen daran zu binden, dass es sich um eigene Grundstücke der Landwirte handelt und die Anlagen die Kapazität von einem Megawatt nicht übersteigen. Dies schützt die Landwirte vor spekulativen Erhöhungen der Pachtbeträge. Darüber hinaus sollte die Doppelnutzung der Agrarfläche zur Auflage gemacht werden, so dass diese gleichzeitig als landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten bleibt.
– alle öffentlichen Dachflächen einschließlich derjenigen der Deutschen Bahn mit Solaranlagen auszustatten. Dies würde einen Investitionsschub auslösen, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.
– Die Installation von Solaranlagen an Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen und Schienenstrecken sowie frei stehende PV-Überdachungen auf geeigneten Autobahnabschnitten zu genehmigen. Solche Projekte sollen für private Investoren geöffnet werden
– Die Forschungsmittel für die Photovoltaik müssen deutlich erhöht werden, damit die deutschen Unternehmen mit Innovationen wettbewerbsfähiger werden und ihre Kosten senken können.
– Ebenfalls müssen Finanzinstrumente verbessert werden, um die Finanzierung einer Modernisierung des Maschinenparks bzw. den Aufbau neuer Fabriken zu erleichtern.
So wird die zügige Entwicklung zur Solarstromerzeugung in Bürgerhand gesichert. Investitionsbereitschaft wird breit gefördert. Die Landschaft wird geschont. Und Deutschland kann seine beispielgebende und führende Rolle in der Solartechnik erhalten und ausbauen. Die Stromerzeugung geht langfristig in Bürgerhände über. Damit wird der dringende Wandel zu einer emissionsfreien und sicheren Energieversorgung sichergestellt. Hunderttausende unabhängige Solarstromerzeuger in Deutschland brechen das Versorgungsmonopol der Stromkonzerne.
U. Scharfenberg
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