
Vor kurzem hatte Annette Karl drei Anfragen rund um das Thema Stabilisierungshilfen für Kommunen gestellt. Deutlich wurde in den Antworten, dass viele Kriterien bei der Vergabe eine Rolle spielen, aber nicht transparent ist, welcher Punkt welche Gewichtung erhält.
So spielen nach der Antwort der Staatsregierung die Faktoren
- Konsolidierungswille
- Sondertilgungsvermögen
- Haushaltsgröße
- Verschuldung
- Notwendige Investitionen im Pflichtaufgabenbereich
- Verfügbare Haushaltsmittel
eine Rolle. Über die Zuteilung der Stabilisierungshilfen bzw. Bedarfsmittelzuweisungen entscheidet dann ein Ausschuss mit Vertretern von den Ministerien für Finanzen und Inneres und der kommunalen Spitzenverbände.
Mehrfach kritisiert wurde dabei in der Zwischenzeit, dass keine Unterscheidung bei den Schulden gemacht wird zwischen Schulden für Investitionen oder für Schulden für „Luxusausgaben“. Rentierliche Ausgaben (Sanierung Schulgebäude, Straßen usw.) sollten anders gewichtet werden, als Ausgabe für Empfänge und freiwillige Leistungen.
Bisher wirkt sich auch noch nicht die immer wieder von den Aufsichtsbehörden geforderte Erhöhung der Grundsteuern A und B bei den Durchschnittswerten aus. So haben sich diese in den einzelnen Regierungsbezirken nur wenig in den letzten Jahren verändert, da es die Bedarfszuweisen bzw. Stabilisierungshilfen erst seit 2012 in der jetzigen Form gibt.


