SPD-Sprecherin für den ländlichen Raum Karl: Neue Regelung schafft für Kommunen verbesserte Möglichkeiten, reicht aber nicht aus - SPD-Antrag
Die Sprecherin für den ländlichen Raum, Annette Karl, begrüßt die heute von Minister Zeil angekündigte Verbesserung der Förderrichtlinien zur Breitbandversorgung in Bayern: „Die Staatsregierung reagiert damit auf die bisherige mangelnde Praxistauglichkeit der Richtlinie, die sich darin zeigt, dass kaum Gelder nachgefragt wurden", so Karl. Der jetzt beschlossene höhere Höchstfördersatz sowie die Verfahrensvereinfachung gäben den Kommunen mehr Möglichkeiten, auch die „weißen Flecken" mit schnellem Internet zu versorgen.
„Leider hat Minister Zeil aber die Chance verpasst, mit einem großem Wurf bei der Novellierung der Richtlinie die Weichen hin zu zukunftstauglichen und nachhaltigen Lösungen auch in den dünn besiedelten Gebieten zu stellen. Das Festhalten an der Definition von schnellen Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von einem Mbit pro Sekunde, verbunden mit einer weiterhin technologieneutralen Ausschreibungsverpflichtung, zwingt die Kommunen, qualitativ schlechte, nicht ausbaufähige Lösungen zu akzeptieren, wenn sie in den Genuss von Fördergeldern des Freistaates kommen wollen. Das hat eine weitere Öffnung der digitalen Schere zwischen Stadt und Land zur Folge", bedauert Karl.
Auch der Gemeindetag und der BDI hätten wiederholt darauf hingewiesen, wie wichtig eine Erschließung aller Gebiete durch schnelles Internet ist. Karl: „Wenn wir gleiche Lebensverhältnisse in ganz Bayern erreichen wollen, ist die optimale Förderung eines so wichtigen Standortfaktors unabdingbar", erklärt Karl. Die EU-Kommission spreche in ihren Mitteilungen ausdrücklich nur davon, dass der Wettbewerb der Anbieter gewährleistet sein müsse. Dies sei auch bei anbieterneutraler Ausschreibung gegeben, wenn die Kommunen sich vorher für eine für sie passende Technologie entschieden hätten, so die oberpfälzer Abgeordnete. Sie weist darauf hin, dass die Kommunen in anderen Bereichen selbstverständlich die Möglichkeit hätten, selbst zu entscheiden, zum Beispiel beim Schulneubau. „Warum dies bei der Internetversorgung nicht durchsetzbar sein soll, ist unverständlich und widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip, das Richtschnur der Politik in Bayern sein sollte", so Karl.
Die SPD-Fraktion hat zur Förderung von schnellem Internet in ländlichen Regionen den Antrag 16/1320 eingereicht.
Der Antrag als pdf