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Schnelles Internet: Verfahren beim Breitbandförderprogramm müssen beschleunigt werden

Veröffentlicht am 04.10.2015 in Presse

Die durchschnittlich Dauer vom Beginn bis zum Förderbescheid beträgt 15 Monate

Die Verfahren beim Breitbandausbau müssen deutlich beschleunigt werden. Das zeigt die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Annette Karl. Demnach dauert es vom ersten Antrag auf Förderung durch die Kommunen bis zur Genehmigung durch die Staatsregierung durchschnittlich 457 Tage. Im Mittel betrug die Verfahrensdauer in Oberbayern 545 Tage, in Niederbayern 474 Tage, in der Oberpfalz 473 Tage, in Oberfranken 423 Tage, in Mittelfranken 426 Tage, in Unterfranken 415 Tage und in Schwaben 405 Tage.

„Gerade mal knapp ein Viertel der bayerischen Kommunen haben nach einem Jahr Förderprogramm einen Förderbescheid erhalten“, erklärt Karl. Nach Kritik der Breitbandexpertin an den ursprünglich geplanten 19 Verwaltungsschritten des Förderprogramms, konnte der Ablauf schon einmal in Abstimmung mit der EU-Kommission auf neun Schritte verkürzt werden. "Das hat offenbar nicht ausgereicht. Die Verfahren müssen weiter vereinfacht und die Schritte nochmal reduziert werden", fordert Karl. "Zudem muss das Personal in den zuständigen Vermessungsämtern aufgestockt werden. Dies wurde von Minister Söder bisher immer abgelehnt. Ich bin aber überzeugt, dass Spezialisten in den Ämtern die Bearbeitungszeit weiter verkürzen würden."

Das Geld für mehr Personal sei gut angelegt, ist sich Karl sicher: "Mit einer Verkürzung des Förderverfahrens würde man nicht nur den Forderungen aus Handwerk und Wirtschaft nachkommen, auch die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen könnten sich endlich über schnelle Anschlüsse freuen."

Die Anfrage der Abgeordneten Annette Karl, SPD zum Plenum vom 30. September 2015

Nachdem im Breitbandbericht des zuständigen Ministeriums für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat festgehalten wird, dass über 1800 Kommunen im Breitbandförderverfahren sind, frage ich die Staatsregierung, wie lange ist die durchschnittliche Zeitdauer vom Beginn des Verfahrens für ganz Bayern (und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken) bis zur Erteilung des Förderbescheides, wie groß ist die Spannbreite in der Verfahrensdauer und welche Erklärungen gibt es für die unterschiedlich langen Verfahren?

 

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat:

Die Verfahrensdauer im Rahmen der Breitbandförderung hängt von der Dauer der Entscheidungsprozesse in den Kommunen, dem zeitlichen Aufwand der TK-Unternehmen für die Erstellung der Angebote im Rahmen der Ausschreibungen und dem zeitlichen Aufwand für die Auswertung der Angebote durch die von den Kommunen hierzu meist beauftragten Ingenieurbüros ab.

Mit Stand 29.09.2015 ergingen bereits an 456 Gemeinden Zuwendungsbescheide im Rahmen der aktuellen bayerischen Breitbandförderung.

Eine Auswertung dieser bislang abgeschlossenen Verfahren hat ergeben, dass die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens von Beginn der Bestandsaufnahme (erste Veröffentlichung über das zentrale Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de) bis zum Erlass des Zuwendungsbescheides 457 Tage beträgt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug in Oberbayern 545 Tage, in Niederbayern 474 Tage, in der Oberpfalz 473 Tage, in Oberfranken 423 Tage, in Mittelfranken 426 Tage, in Unterfranken 415 Tage und in Schwaben 405 Tage.

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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