Am 1. Juli tritt die Pflegereform in Kraft. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von den Veränderungen: Zusätzliche Pflegekräfte sollen die Situation für die Pflegerinnen und Pfleger sowie für die Pflegebedürftigen verbessern.
Am 1. Juli tritt die Pflegereform in Kraft. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von den Veränderungen: Zusätzliche Pflegekräfte sollen die Situation für die Pflegerinnen und Pfleger sowie für die Pflegebedürftigen verbessern.
Am 1. Juli tritt die Pflegereform in Kraft. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von den Veränderungen: Zusätzliche Pflegekräfte sollen die Situation für die Pflegerinnen und Pfleger sowie für die Pflegebedürftigen verbessern.
So stehen bis Ende 2010 rund 200 Millionen Euro für die Einstellung zusätzlicher Assistenten für die Betreuung von Demenzkranken zur Verfügung. Dabei werden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen. Ein zusätzliches Qualifizierungsprogramm soll für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen werden, die schon im Pflegeberuf arbeiten, dabei aber noch anerkannte und qualifizierte Berufsabschlüsse benötigen.
Eine weitere Verbesserung der Reform betrifft die pflegenden Angehörigen: In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten können sie ab 1. Juli bis zu sechs Monate unbezahlt von der Arbeit frei gestellt werden. Sie sollen für diesen Zeitraum über die Pflegekassen sozialversichert werden.
Die SPD hat für eine Freistellung von bis zu 10 Tagen die Schaffung einer Lohnersatzleistung gefordert. Leider haben CDU und CSU die Durchsetzung dieser Forderung verhindert.
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http://www.teuchner.de/?p=895#more-895
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