
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, 17. April, für neue Verbraucherschutz-Regeln gestimmt.
Die Richtlinie soll zu einem höheren Niveau beim Verbraucherschutz in der gesamten EU führen. Betreiber von Online-Verkaufs- und Vergleichsplattformen müssen künftig dafür sorgen, dass ihre Kundinnen und Kunden wissen, ob ihre Vertragspartner gewerblich tätig oder Privatanbieter sind. Wer eine solche Plattform betreibt, muss sicherstellen, dass Bewertungen und Rezensionen authentisch sind. Außerdem müssen Betreiber offenlegen, ob sie Algorithmen mit personalisierter Werbung oder Preisen nutzen, berichtet Kerstin Westphal, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament.
„Bewertungen von Kundinnen und Kunden helfen mir nur dann, wenn sie auf tatsächlichen Verbrauchererfahrungen beruhen“, so Westphal. „Künftig werden Verbraucher und Verbraucherinnen darüber informiert, dass manche Empfehlungen auf Online-Marktplätzen oder Reiseportalen nur deshalb ganz oben gelistet sind, weil hierfür die höchsten Provisionen bezahlt wurden. So etwas ist ganz klar Werbung und muss als solche gekennzeichnet sein. Personalisierte Werbung soll außerdem nicht zur Preisdiskriminierung führen“, stellt Westphal klar.