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LEP-Entwurf der Staatsregierung – viel Lärm um Nichts!

Veröffentlicht am 06.09.2012 in Landespolitik

Als "reine Märchenprosa" und "inhaltsleeren Grundsatzkatalog" bezeichnete Annette Karl, Expertin für Landesentwicklung in der bayerischen SPD- Landtagsfraktion den Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms der bayerischen Staatsregierung. Sie riet Wirtschaftsminister Zeil, welcher der Urheber des Entwurfes ist, im besten Fall den Entwurf zurückzuziehen und nochmals neu aufzusetzen.
Denn wichtige Punkte, wie die Energiewende und auch der demografische Wandel, der sich bereits heute schon, vor allem in den ländlichen Regionen Bayerns bemerkbar macht, werden in diesem Entwurf völlig unzureichend behandelt.

In ihrer Pressenkonferenz, die am 4. September statt fand, kritisierte Karl Zeil´s Entwurf nicht nur scharf, sondern stellte auch mit ihrem Thesenpapier "Anforderungen an ein leistungsfähiges, effizientes Landesentwicklungsprogramm (LEP) - Demographischer Wandel und Energiewende" konstruktive Verbesserungsvorschläge vor.
1. LEP-Entwurf der Staatsregierung – viel Lärm um Nichts!
Der Entwurf der Staatsregierung zum neuen Landesentwicklungsprogramm markiert den Ausstieg des Staates aus jeder Form der Verantwortung für die Landesentwicklung.Unter den Stichworten „Deregulierung und Entbürokratisierung“ wird das LEP, also die Vision Bayern 2025, reduziert auf einen inhaltsleeren Grundsätze-Katalog, verbunden mit dem Streichen jeder übergeordneten Zukunftsplanung.
Die massive inhaltliche Kürzung des LEP – augenscheinlich das einzige Ziel von Minister Zeil bei der Neufassung - wird erreicht durch Auslagerung von Festlegungen an die jeweilige Fachplanung. Dies läuft dem Sinn des LEP als zentralem, fachübergreifenden Gesamtkonzept und Abstimmungsinstrument absolut zuwider.
Wenn ein Gebäude gebaut wird, muss auch erst ein Gesamtplan her, bevor ich mich an Einzelgewerke wie Treppen oder Fenster mache. Beispiel Eisstadion Augsburg: hier wurden wunderbare Zuschauerränge geplant und eingebaut, leider hatte man vergessen zu prüfen, ob die Neigung den Blick auf das Spielfeld erlaubt. Folge: alles musste wieder raus und neu gemacht werden. Ein klarer Fall von fehlender Gesamtplanung.
Dieser Kürzungswahn betrifft sogar Bereiche wie den Verkehr als eine sehr stark raumwirksame Infrastruktur. Die Darstellung beschränkt sich auf einige willkürlich gewählte Anmerkungen, ist ohne jede Strukturierung und Priorisierung und damit vollkommen nutzlos. Viele Verkehrsprojekte werden lediglich mit ein paar Sätzen gestreift (was ist ein „qualifizierter ÖPNV-Knotenpunkt“?), explizit genannt werden nur Großprojekte im Raum München.
Gerade in Zeiten knapper Kassen ist es Aufgabe des Staates eine Priorisierung der Straßen- und Schienenprojekte vorzunehmen, damit z.B. die Oberpfalz weiß, wann sie endlich mit einem umsteigefreien, fernverkehrstauglichen Anschluss an den Flughafen München rechnen kann. Nach den schwammigen Formulierungen im LEP-Entwurf ( im Gegensatz zur dezidierten Erwähnung der 3. Startbahn als Ziel!) wohl erst am St.-Nimmerleins-Tag.
Dieser Abschied aus jeder Form von Landesentwicklung wird begründet mit der Verlagerung von Gestaltungsmöglichkeiten auf die Kommunen. Dieser an sich positive Aspekt bedeutet aber nicht, dass auf übergeordnete Planung verzichtet werden kann. Er wäre nur dann umsetzbar, wenn die Kommunen auch die finanziellen Spielräume zur Bewältigung dieser kommunalisierten Aufgaben erhalten. Da das LEP aber vollkommen entkoppelt ist von Investitionsmaßnahmen und Mitteln, ist davon auszugehen, dass Kommunen nicht finanzneutrale Ziele wie „bedarfsgerechtes Vorhalten barrierefreier Einrichtungen in allen Teilräumen“ buchstäblich aus eigener Tasche zahlen sollen. Regional- und Landesentwicklung degeneriert damit zur Entwicklung nach Kassenlage der Kommunen und der Landkreise.

2. Herausforderung Demographischer Wandel – Jedem Ort seinen Kindergarten, seine Schule, seinen Arzt und seinen Lebensmittelladen!
Die Herausforderung des demographischen Wandels benötigt zu ihrer Bewältigung verbindliche landesplanerische Vorgaben und Strukturierungen unter dem Leitziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern. In dem den Entwurf vorangestellten Leitbild wird der Demographische Wandel und seine unterschiedliche Ausprägung in den verschiedenen Regionen ausschließlich konstatiert, als quasi „naturgegeben“ und nicht mehr beeinflussbar. Aber selbst bei der Bewältigung seiner Folgen im Kapitel 1 „Grundlagen“ wird lediglich appellativ die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen erwähnt, ohne Ziele und ohne Verbindlichkeit.
Ein Beispiel für diese Strategie „weiße Wolke“, die sich durch den ganzen LEP-Entwurf zieht, ist der Grundsatz 1. 2. 3: „In Teilräumen, die vom demographischen Wandel betroffen sind, sollen staatliche Einrichtungen nach Möglichkeit nicht (sic!) zu Gunsten von Einrichtungen in anderen Teilräumen aufgelöst, verlagert oder in ihren Aufgaben beschränkt werden.“
Noch unverbindlicher geht nicht! Etwas konkreter wird allenfalls die Begründung. Als reine Prosa ist sie aber ohne jegliche Verbindlichkeit, noch nicht mal unter Abwägungsgesichtspunkten wie bei den Grundsätzen.
Das heißt im Klartext: Eine junge Familie, die z.B. in den Landkreis Tirschenreuth zieht, kann sich nicht darauf verlassen, dass sie dort ihre Kinder auch in Zukunft zur Schule schicken kann, ein Arzt wohnortnah erreichbar ist und das es so etwas wie einen Lebensmittelladen oder eine Gemeindeverwaltung nicht nur virtuell noch gibt. Da gleichzeitig genau in diesen Orten oft auch die Breitbandversorgung auf technischem Steinzeitniveau ist, ist das die klare Aufforderung zur Abwanderung.
Aber auch eine junge Familie im Umland von München, dass unter starken Zuwanderungsdruck – dem Spiegelbild der Abwanderung aus Nordbayern – steht, kann sich nicht mehr auf wohnortnahe Beschulung verlassen, da es keine Garantien mehr gibt und viele Kommunen mit dem Schulausbau nicht nachkommen. Auch hier soll es keine staatliche Verantwortung mehr geben.

Die gleiche Methodik erstreckt sich über alle anderen Bereiche, z.B. bei 1. 2. 6 Siedlungsstrukturen. (3. 1. bis 3. 3. Anbindung von Betrieben)
Ganz deutlich wird die Verantwortungsverlagerung auf die Kommunen im Kapitel 2. 1. Zentrale Orte (ZO):
„(G) Zentrale Orte sollen überörtliche Versorgungsfunktionen für sich und andere Gemeinden wahrnehmen.“
„(B)Daher haben auch die als zentrale Orte festgelegten Gemeinden dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Versorgungsangebote vorgehalten werden.“
Früher: (Z) ZOs sollen als Versorgungsschwerpunkte … ausgebaut und gesichert werden.
Das ist eine Umkehrung der bisherigen Systematik: Bisher wurden Zentralen Orten als Ziele (!) Ausstattungsmerkmale zugesichert und staatlich garantiert, jetzt sollen die Orte dies selbst alleine leisten, natürlich ohne finanzielle Unterstützung des Staates. Die Kennzeichnung ZO verkommt damit zum „Titel ohne Mittel“.
Unser Vorschlag lautet: Die Ausstattungsstandards der verschiedenen Zentralen Orte (Grundzentren, Mittelzentren, Oberzentren), die im Entwurf lediglich in der Begründung stehen (2.1.2 B), werden als Ziele und damit als staatliche Selbstverpflichtung ins LEP aufgenommen.
2. 1. 2 B:
Zu den zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung
zählen z. B. Einrichtungen für
- Bildung: Grundschulen, Hauptschulen, Angebote der Erwachsenenbildung.
- Soziales und Kultur: ambulante Pflege und ambulante medizinische Versorgung, Bibliotheken,
Einrichtungen für den Breitensport, Kinder, Jugend, Familien und Senioren.
- Wirtschaft: Ausreichendes Einzelhandelsangebot zur Deckung des über die örtliche Nahversorgung
hinausgehenden Bedarfs, Bankfiliale, Postpoint bzw. -filiale.
- Verkehr: qualifizierter ÖPNV-Knotenpunkt.

Der gehobene Bedarf an zentralörtlichen Einrichtungen soll von den Mittel- und Oberzentren
gedeckt werden. Zentralörtliche Einrichtungen des gehobenen Bedarfs sind z. B. Einrichtungen
- der Aus- und Weiterbildung: weiterführende Schulen (wie etwa Gymnasien, Realschulen,
Sonderpädagogische Förderzentren als Kompetenzzentren für Inklusion, Berufsschulen),
- des Gesundheits- und Betreuungswesens: Einrichtungen der stationären medizinischen
Versorgung (wie etwa Krankenhäuser) und der stationären Pflege, Sozialstationen,
Fachstellen für pflegende Angehörige, Teilhabeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung,
Angebote der Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung,
- der Kultur und des Sports (wie etwa Theater, Konzertsäle, spezielle Sportanlagen),
- der Rechtspflege und der Verwaltung (wie etwa Amtsgerichte, Polizeidienststellen, Behörden,
Arbeitsagenturen, Finanzämter).

Der spezialisierte höhere Bedarf an zentralörtlichen Einrichtungen umfasst jene, die nur in
größeren Städten nachgefragt werden. Er soll von den Oberzentren gedeckt werden. Zentralörtliche
Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs sind z.B. Einrichtungen
- der Aus- und Weiterbildung (wie etwa Hochschulen, Fachhochschulen),
- des Gesundheits- und Betreuungswesens (wie etwa Krankenhäuser der höheren Versorgungsstufen,
sozialpädiatrische Zentren, Frauenhäuser und Einrichtungen zur Verbraucher-
und Ernährungsberatung),
- der Kultur und des Sports (wie etwa Landestheater, Museen, Opernhaus, spezialisierte
Sport- und Freizeiteinrichtungen für Großveranstaltungen),
- der Rechtspflege und der Verwaltung (wie etwa Landgerichte).

Damit sind die Fachressorts verpflichtet, die einzelnen Bereiche abzuarbeiten. Der Staat gibt so die dringend nötige Ausgestaltung des Auffangnetzes für von Abwanderung betroffene Regionen vor. Nur so lässt sich für Familien und junge Menschen in allen Regionen Bayerns Zukunft gestalten und der Abwanderung einen Riegel vorschieben. Ein Masterplan Breitbandversorgung – der Anschluss an schnelles Internet ist ein ganz wichtiger Teil von gleichwertigen Lebensbedingungen - wird Thema einer eigenen Pressekonferenz im Oktober sein.

3. Herausforderung Energiewende – nicht nur das Windrad und die Biosgasanlage, auch der Gewinn bleibt in der Region!
Die Energiewende bietet gerade für die ländlichen Regionen Bayerns die Chance, massive regionale Wertschöpfung zu generieren, z.B. in Nordostbayern 300 bis 500 Millionen € pro Jahr, laut einer aktuellen Studie. Dies ist mehr, als jedes staatliche Entwicklungsprogramm bereitstellen kann.
Dies gelingt aber nur, wie die ganze Energiewende überhaupt, wenn eine Dezentralisierung der Strukturen bei Erzeugung, Verteilung und Verbrauch von Energie stattfindet.
Die Nordbayern wollen nicht nur die Windräder, sondern auch die Rendite!
In den Leitsätzen am Anfang des LEP muss deshalb im Energiekapitel der Satz eingefügt werden: “Wir wollen eine dezentrale und nachhaltige Energieinfrastruktur sicherstellen.“ Im Kapitel 6 Energieversorgung müssen unter 6. 1 folgende Ziele formuliert werden:
(Z) Der Umbau der Energieversorgung im Zuge der Energiewende hat unter dem Gesichtspunkt der Dezentralisierung von Erzeugungs-, Verteilungs- und Verbrauchsstrukturen zur Schaffung regionaler Wertschöpfungspotenziale stattzufinden.
Das Fehlen jeglicher konkreter Ziele und Vorgaben für die Energiewende wird mit dem Verweis auf das Bayerische Energiekonzept begründet. Laut dem neu ins Landesplanungsgesetz geschriebenen, rechtlich umstrittenen Doppelsicherungsverbot, dürften Bereiche, die in einer Fachplanung bereits geregelt sind, nicht mehr Bestandteil der Landesplanung sein.
Dieses Doppelsicherungsverbot ist an sich schon politisch absurd, da es jede übergeordnete Planung verbietet bei inflationärer Auslegung wie durch das Wirtschaftsministerium.
Es wird endgültig zum völligen Armutszeugnis für die bayerische Politik, wenn wie hier im wichtigen Bereich der Energieversorgung und der Energiewende – die ganze bayerische Wirtschaft hängt an einer guten, sicheren Energieversorgung - ein unverbindliches Konzept Fach- und Landesplanung komplett ersetzen soll (Genauso wird vorgegangen im Bereich der Tourismuswirtschaft)! Das ist die Selbstabschaffung der Regierung durch die Staatsregierung.
(Z) In den Regionen sind verbindliche Energienutzungspläne auszuarbeiten, die konkrete Handlungskonzepte für die regionale Ausgestaltung der Energiewende formulieren. Dies betrifft u.a. den Ausbau der Verteilernetze, Speicherkonzepte, Standortfrage für eventuell nötige Gaskraftwerke, Kriterien für Produktionsstandorte Erneuerbarer Energien etc.
Die Landesentwicklung muss ihren Beitrag leisten zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende mit verbindlichen Vorgaben und Zielsetzungen unter Beachtung der Belange von Ökonomie und Ökologie gleichermaßen.
Die Überschrift zu Kapitel 6.2. muss neu lauten: Windkraft, Photovoltaik und Biogas
6.2.1 neu:
(Z) In den Regionalplänen sind im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, Freiflächen- Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen, die nicht nur der Kreislaufwirtschaft einzelner landwirtschaftlicher Anwesen dienen, festzulegen.
Durch die Erstellung von regionsweiten Steuerungskonzepten ist sichergestellt, dass eine koordinierte Ausgestaltung der Energiewende erfolgt.

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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