
Christa Naaß (2. v. li.) mit Helga Schmitt-Bussinger und den Kollegen aus Ober- und Unterfranken
Ab sofort darf am Tag der Franken, also am 2. Juli, vor den staatlichen Behörden auch mit dem Fränkischen Rechen geflaggt werden.

Ab sofort darf am Tag der Franken, also am 2. Juli, vor den staatlichen Behörden auch mit dem Fränkischen Rechen geflaggt werden.
Voraussetzung: er verdrängt weder die Deutsche, noch die Bayerische oder die Europaflagge.
"Unter solchen Voraussetzungen wird sicher so mancher vierte Fahnenmast aufgestellt werden!", erklärt die Haundorfer Landtagsabgeordnete Christa Naaß. Sie freut sich zusammen mit den Landtagskollegen aus Ober- und Unterfranken natürlich besonders darüber, dass das fränkische Identifikationsmerkmal künftig nicht nur in privaten Vorgärten wehen darf.
Homepage Christa Naaß, Bezirkstag