Aufgrund einer Petition beschäftigte sich vor kurzem der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtages mit dem Eintritt in Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.
Ab dem 01. Januar 2016 können nun auch Berufsschüler und Schüler von Berufsfachschulen unabhängig von ihrem Alter, gegen Vorlage des Schülerausweises freien Eintritt in die Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen erhalten.
Die Tarifbestimmung der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen wird entsprechend angepasst.


