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Wir kämpfen seit 1919 für Frauenrechte

Frauenwahlrecht: Wir fordern Parität!

Veröffentlicht am 23.02.2019 in Gleichstellung

Frauen in Berlin auf dem Weg zu einer Demonstration für Frauenwahlrecht

Frauenwahlrecht – das war die zentrale politische Forderung der proletarischen Frauenbewegung im 19. Jahrhundert. Am 12. November verkündete die SPD geführte Provisorische Reichsregierung rechtsverbindlich das Frauenwahlrecht auf Reichsebene. Der Sozialdemokrat Kurt Eisner hatte zwar schon in der Nacht zum 8. November das Frauenwahlrecht verkündet, das war aber nur eine Absichtserklärung. Rechtlich verbindlich führte der Freistaat Bayern das Frauenwahlrecht am 5. Dezember 1918 ein. Am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal an einer Reichstagwahl teilnehmen.

Doch bis dahin war es ein weiter und steiniger Weg, denn Frauen konnten sich dieses Recht nur durch beharrliche Überzeugungsarbeit erkämpfen.

Die bürgerliche Frauenbewegung unterstützte die Forderung nach dem Stimmrecht für Frauen nicht. Für sie standen die Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten und eine Reform des Ehe- und Familienrechts im Mittelpunkt der Arbeit. So glaubten sie, die Situation von Frauen grundlegend verändern zu können.

Für die proletarische Frauenbewegung hingegen war das Mitspracherecht in politischen Angelegenheiten der entscheidende Schritt zur Überwindung des Klassenstaates und damit zur Befreiung der Frau. Deshalb forderten die Genossinnen das Frauenwahlrecht.

Nach langen, intensiven Debatten wurde das Frauenstimmrecht 1891 offiziell ins Parteiprogramm der SPD aufgenommen. Ab 1895 forderte die SPD im Reichstag und im bayerischen Landtag immer wieder das Frauenwahlrecht, immer wieder lehnten die anderen Fraktionen politische Mitspracherechte für Frauen ab. die SPD blieb im Kaierreich die einzige Partei, die sich für das Frauenwalrecht einsetzte.

In Bayern durften Frauen am 12. Januar 1919 zu ersten Mal wählen und konnten auch gewählt werden. Das Ergebnis war enttäuschend. Obwohl Wählerinnen 53,8 Prozent der Wahlberechtigten ausmachten, wurden nur 8 Frauen (4,4 Prozent) in den Landtag gewählt.

Am 19. Januar 1919 durften Frauen zum 1. Mal an einer Reichstagwahlteilnehmen. Sie konnten wählen und gewählt werden. Es kandidierten 300 Frauen, gewählt wurden 37. Damit waren nur 8,7 Prozent der 423 Abgeordneten weiblich. Bei den nachfolgenden Wahlen wurde aber selbst diese Quote nicht wieder erreicht.

Auch heute, 100 Jahre nach Durchsetzung des Frauenwahlrechts, sind Frauen in den Parlamenten deutlich unterrepräsentiert. Deshalb setzen wir uns ein für PARITÄT.

Kerstin Westphal, MdEP aus Schweinfurt

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