Wie meine Bundestagskollegin Marianne Schieder in einer Pressemeldung mitteilt, wurde für Kommunen, Pfarreien und kleine Theater eine Entschädigungslösung für drahtlose Mikrofone beschlossen, wenn diese aufgrund des Ausbaues des LTE-Netzes für eine schnellere Breitbandanbindung über das Funknetz ersetzt werden müssen.
Die vollständige Pressemeldung können sie nachfolgend lesen:
PRESSEMITTEILUNG von MdB MARIANNE SCHIEDER (SPD):
01.03.2012
Ausreichend Entschädigung für neue Mikrofonanlagen
Zu den aktuellen Änderungen telekommunikationsrechtlicher Regelungen, die insbesondere drahtlose Mikrofone betreffen, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder:
Mit der aktuellen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist es gelungen, verbindliche Rahmenbedingungen für die Besitzer von drahtlosen Mikrofonen festzuschreiben. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens haben die Länder einige wichtige Forderungen durchgesetzt, die bereits frühzeitig von der SPD-Bundestagsfraktion in eigenen parlamentarischen Initiativen eingebracht worden waren. Dazu zählt insbesondere die Verbesserung der Entschädigungsregelungen für Kosten, die durch die Frequenzumstellung im Rahmen der "Digitalen Dividende" entstanden sind.
Hiervon profitieren beispielsweise Kommunen, Pfarreien und kleine Theater, die drahtlose Mikrofone neu anschaffen müssen, weil die Funklizenz ihre Gültigkeit verlieren wird. Darunter fallen Anlagen im Frequenzbereich zwischen 790 und 862 Megahertz, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009 angeschafft wurden und mehr als 410 Euro gekostet haben.
Besitzer solcher Anlagen können elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Entschädigung stellen. Alle Informationen zum Verfahren und das Antragsformular sind auf folgender Webseite zu finden: http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/digitale_dividende/index.html