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Einheitliche Regelungen bei Mehrwertsteuerberechnung für Schüleressen finden

Veröffentlicht am 29.11.2012 in Presse

„Es ist ein Irrsinn bei der Umsatzsteuerregelung, den keiner mehr nachvollziehen kann“, ärgert sich Landtagsabgeordnete Annette Karl. So droht den Schülern einer Schule in Weiden durch die radikale Umsetzung der Mehrwertsteuerregelung eine Verteuerung ihres Mittagsessens, ohne dass sich für die Schüler eine Verbesserung ergibt. So muss demnächst das Schüleressen mit einer Mehrwertsteuer von 19% belegt werden, anstatt der bisher in Ansatz gebrachten 7 % Mehrwertsteuer. Grund ist, dass an der Schule der Koch des Essens dieses auch gleichzeitig an die Schüler ausgibt und dadurch ein „Servicecharakter“ unterstellt wird.
Eine Abhilfe von dieser Regelung sei nur dann zu erreichen, wenn die Schule die Essensausgabe durch einen Schulförderverein durchführen lässt, wie das Finanzministerin in der Beantwortung einer Anfrage von Karl ausführt.
„Anstatt das Umsatzsteuergesetz so zu ändern, dass „Essengehen“ egal wo nur mit 7% Mehrwertsteuer belegt wird, sollen Vereine gegründet und bürokratische Arbeiten neu geschaffen werden“ so Karl. „Wichtiger wäre es diese Zeit in die Freizeit mit den Kindern stecken zu können, anstatt Papier zu erzeugen“

Die Anfrage und ihre Beantwortung

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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