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Dienstrechtsreform: Newsletter der SPD-Landtagsfraktion für den Öffentlichen Dienst

Veröffentlicht am 13.07.2010 in Landespolitik

Anlässlich der Endberatung zum Neuen Dienstrecht in den letzten Tagen im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtags möchte ich Ihnen die kritische Würdigung der SPD-Landtagsfraktion zu dieser Frage zukommen lassen.

Eines aber darf ich sofort hervorheben: ohne finanzielle Ausstattung und ohne große kommunikative Anstrengungen jetzt in der Umsetzung war alle Anstrengung für die Katz. Stellenobergrenzen und Wiederbesetzungssperre konterkarieren zum Beispiel bereits jetzt das Leistungsprinzip.

Gemessen an den selbst gestellten Ansprüchen ist das Dienstrecht in Bayern nur zum Teil als gelungen zu bezeichnen.
Kernelement zur Honorierung von Leistung sollten Beförderungen bleiben. In der Besoldungsordnung wurden deshalb zwar Beförderungsämter geschaffen, vor allem für die Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen. Gleichzeitig wurden im Schuldienst aber die konkreten Funktionen, für die ein höheres Amt einzurichten war, aus der Besoldungsordnung gestrichen. An ihre Stelle tritt künftig eine Einzelentscheidung. Die Zahl der Beförderungsämter ist damit mehr als zuvor vom Haushalt und damit von der Kassenlage abhängig.

Der Einstieg in das Grundgehalt sollte im Ergebnis wie bisher erfolgen. Die Einstufung nach dem Besoldungsdienstalter wird jedoch durch die Einstufung nach Diensteintritt ersetzt. Dies führte zu erheblichen Protesten der Anwärterinnen und Anwärter, die ihre Ausbildung unter anderen Voraussetzungen begonnen hatten. Deshalb war es richtig eine Übergangsregelung für sie zu schaffen. Hier hat die Diskussion im Ausschuss einen echten Fortschritt gebracht. Künftige Jahrgänge müssen jedoch Einbußen in der Größe von 300 Euro hinnehmen, wenn sie nicht sofort Beamte werden. Vor allem in technischen Fachlaufbahnen sind damit Personalgewinnungsprobleme, wie sie durch den Tarifvertrag der Länder und den TVöD bereits auftreten, zu erwarten.

Ausdrücklich begrüßen wir die Aufwertung der ersten Qualifikationsebene des bisherigen einfachen Dienstes. Der Verzicht auf die Besoldungsgruppe A 2 sowie die Überleitung der Beamtinnen und Beamte dieser Fachlaufbahnen in ausnahmslos höhere Ämter mit verbesserter Bezahlung sind ein wichtiger Schritt für die Attraktivität dieses Dienstbereichs. Ebenso positiv ist zu sehen, dass für diese Personen zusätzliche Stufen in die Gehalttabelle eingefügt wurden, die eine Gehaltsverbesserung und eine höhere Versorgung ermöglichen.
Die Stärkung der flexiblen Leistungselemente ist dagegen weniger gut gelungen. Der leistungsabhängige Aufstieg in den Stufen wird ein Bürokratiemonster erzeugen. Für über 200.000 Beamtinnen und Beamte bedarf es nun einer positiven Feststellung, dass sie oder er vorrücken darf. Die Latte wird gleichzeitig so aufgelegt, dass sie vermutlich nur von ganz wenigen gerissen werden dürfte. Konsequenter wäre es gewesen, dem bisherigen Bundesrecht zu folgen und eine Möglichkeit einzurichten, durch eine negative Feststellung den Fällen gerecht zu werden, die nicht einmal den durchschnittlichsten Anforderungen genügen.

Völlig neu ist das Leistungslaufbahngesetz. Die Reduzierung der rund 300 Einzellaufbahnen auf 6 Fachlaufbahnen ist gut und richtig und entspricht den praktischen Bedürfnissen. In der Leistungslaufbahn gibt es künftig nur noch e i n e Laufbahn, auf die herkömmlichen Einteilung in 4 Laufbahngruppen wird verzichtet. Der Grundgedanke des leistungsorientierten Aufstiegs in dieser Leistungslaufbahn ist vielversprechend, entscheidend für den Erfolg und die Akzeptanz wird jedoch sein, wie die modulare Qualifikation, die zur Überwindung der Qualifikationsebenen absolviert werden muss, aussehen wird. Dies steht heute noch nicht fest und muss kritisch beobachtet werden. Der im Leistungslaufbahngesetz festgeschriebenen Evaluation nach Ablauf von zwei Jahren (siehe Art. 69 LLbG) wird sich die SPD jedenfalls mit großem Interesse widmen. Schon jetzt ist klar: wenn kein Geld bereit gestellt wird, ist das ganze Papier wertlos.
Das Prinzip der Personalentwicklung nicht ausdrücklich im neuen Leistungslaufbahngesetz zu verankern, ist aus unserer Sicht ein schwerer Fehler. Die SPD hat in einem Änderungsantrag einen Katalog an Maßnahmen und Instrumenten genannt. Ob es genügt, den Landespersonalausschuss zum ressortübergreifenden Kompetenzzentrum für Personalentwicklungsmaßnahmen und Innovationen zu ernennen und durch bei Bedarf ein externes Mitglied mit Erfahrung in Personalentwicklung zu verstärken, darf bezweifelt werden. Personalentwicklung ist Aufgabe der Behördenleitung und ihrer Führungskräfte, und nicht einer Institution wie dem LPA, der traditionell eher die hergebrachten Grundsätze des Beamtenrechts hütet als innovativ in Erscheinung tritt.

Im neuen bayerischen Versorgungsrecht werden diese bewährten Grundsätze im Wesentlichen fortgeführt und behutsam modernisiert. Erfreulich ist, dass sich alle Fraktionen für eine Erhaltung der Ergänzungszuschläge für Zeiten einer Kindererziehungszeiten ausgesprochen haben. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde entsprechend ergänzt. Die dadurch ausgelösten Mehrkosten sind gesellschaftspolitisch motiviert und gut angelegt.

Im Statusrecht werden die Altergrenzen für den Ruhestand stufenweise um zwei Jahre angehoben. Erfreulich ist es deshalb, dass ein vorzeitiger Antrag auf Ruhestandsversetzung weiterhin mit 64 Jahren, bei der Polizei und den anderen Vollzugsdiensten mit 62 Jahren und für Schwerbehinderte weiterhin mit 60 Jahren möglich bliebt. Dieses Privileg müssen die Beamtinnen und Beamten allerdings mit Abschlägen auf ihre Versorgung erkaufen. Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang, dass die Bayer. Staatsregierung den alternativen Weg zu Versorgungskürzungen, nämlich die Versorgungslasten nachhaltig und zukunftssicher über eine Versorgungsfond zu finanzieren, kurzfristig bereits wieder verlassen hat. Es ist den Beamtinnen und Beamten des Freistaats nicht anzulasten, dass sie im Alter Versorgung beanspruchen. Es ist vielmehr fahrlässig, dass die Finanzierung dieser Anwartschaften einfach auf künftige Generationen verschoben wurde, und mit diesem Versäumnis jetzt auch Einschnitte bei den Betroffenen begründet werden. Bedauerlicherweise ist es auch nicht gelungen, die Anrechnung von Rentenzeiten auf langjährige Dienstzeiten zu erreichen. Auch dies benachteiligt Späteinsteiger in den öffentlichen Dienst, und damit gerade die Spezialisten, die aufgrund ihrer in der Wirtschaft und Industrie gewonnen Berufserfahrung dringend in unserem Verwaltungen, z. B. der Gewerbeaufsicht, gebraucht werden. Die Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften ist auch in diesem Gesetzeswerk leider ungelöst geblieben.

Die Rechte der Personalvertretung müssen im Zusammenhang mit den Leistungsbezügen gestärkt werden. Dies ist in Ansätzen gelungen, auch der vorgesehene Gleichklang von Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten ist zu begrüßen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beamtinnen und Beamten auch über die Grundsätze und das Verfahren zur Vergabe von Leistungsbezügen mitreden sollen. Im Tarifbereich ist dies bereits der Fall. Weshalb soll es also im Beamtenrecht unmöglich sein? Ein Letztentscheidungsrecht der Dienststelle vorausgesetzt, wird eine derartige Mitbestimmung über ein transparentes Verfahren und nachvollziehbare Grundsätze für eine Vergabe für die dringend erforderliche Akzeptanz der Leistungsbezüge schaffen.

Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Gedanken anfügen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird der öffentliche Dienst gerne als ein privilegierter Sektor gesehen, der nicht zu leiden hat. Das ist absolut nicht der Fall. Die Einkommensschere in vergleichbaren Positionen klafft gegenüber der freien Wirtschaft weit auseinander, die Ein- und Aufstiegschancen im öffentlichen Dienst sind deutlich schlechter und es herrscht nach wie vor ein gravierender Personalmangel, um die vielfältigen Aufgaben des Staats ordnungsgemäß zu erfüllen. Das resultiert in chronischer Überlastung der Beamtinnen und Beamten, sei es bei der Polizei, Justiz, Finanzverwaltung oder den vielen anderen Bereichen.

Die anstehende Dienstrechtsreform im öffentlichen Dienst sowie die angekündigte Rücknahme der 42-Stunden-Woche können die Probleme in diesem Bereich nicht über Nacht abstellen. Gerade diese Veränderungen machen es noch dringlicher die Personalstruktur und Arbeitsbedingungen im Sinne einer zukunftsfähigen Verwaltung endlich anzupacken. Wiederbesetzungssperren und Sparmaßnahmen sind kurzfristiger Aktionismus der Staatsregierung, die das Problem nicht lösen sondern für die Zukunft sogar verschärfen. Das kann sich der Freistaat auf Dauer nicht leisten.

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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