
Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Stimmen der CSU/FDP verabschiedet
Gestern Abend zu später Stunde hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU/FDP Staatsregierung einer Änderung des Feiertagsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, den Schutzbeginn von Stillen Tagen auf 02.00 Uhr zu verlegen. Derzeit gilt dieser Schutz von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Von der Neuregelung ausgenommen bleiben sollen lediglich Karfreitag und Karsamstag sowie Heiligabend. Die SPD-Landtagsfraktion lehnt diese Absicht klar ab: "Die Stillen Tage müssen auch weiterhin still bleiben. Es ist für alle vertretbar, wenn an solchen Tagen der Einkehr nicht gefeiert und getanzt wird", so die SPD-Landtagsabgeordnete Annette Karl, Neustadt. In Bayern gebe es lediglich neun Stille Tage. Dies habe der Bayerischen Wirtschaft bisher noch keinen Schaden getan und werde dies auch künftig nicht. Daher sehe man als SPD keinen Grund für weitere Zugeständnisse. "Die aktuell geltende Regelung war sinnvoll", so Karl. Nach Ansicht von Karl wird Profitstreben immer mehr auf Kosten der Arbeitnehmer durchgesetzt. Schließlich müssen die Angestellten von Diskotheken u.ä. an solchen Tagen jetzt auch noch länger arbeiten. "Wenn die Staatsregierung in dem Gesetzentwurf behauptet, dass mit dieser Regelung der vom Gesetzgeber zu gewährende Schutz nicht aufgegeben werde, dann stimmt genau das eben nicht. Scheibchenweise werden jetzt die Stillen Tage sowie auch der Sonntagsschutz geopfert", so die SPD-Politikerin. Der Sonntagsschutz liegt Karl besonders am Herzen. Gemeinsam mit vielen Organisationen wie KAB engagiert sie sich dafür, dass Familien wenigstens an einem Tag in der Woche Zeit füreinander haben.


