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Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen im Jahr 2014

Veröffentlicht am 21.11.2014 in Presse
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Die Abgeordnete Annette Karl informiert: Auch an die Stadt Weiden, die Landkreise Neustadt/WN und Tirschenreuth und die dortigen Gemeinden fließen Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen im Jahr 2014


 Nach den heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen erhalten auch die Stadt Weiden, die Landkreise Neustadt und Tirschenreuth und eine Reihe von kreisangehörigen Gemeinden sogenannte Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen noch für das laufende Jahr. 
Es handelt sich hierbei um staatliche Mittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern. Diese Mittel wurden vom Landtag bereits im letzten Jahr von vormals 25,6 Millionen Euro deutlich auf 100 Millionen Euro erhöht und somit fast vervierfacht. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der SPD-Landtagsfraktion, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können.
Die Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden im Einzelfall Rechnung zu tragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben. Außerdem soll der besonderen Ausgabenbelastung der strukturschwachen Landkreise durch die Gewährung von Bedarfszuweisungen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sind Stabilisierungshilfen für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen. 
Die SPD-Landtagsfraktion tritt darüber hinaus dafür ein, dass zusätzlich zu den Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen auch ein kommunaler Entschuldungsfonds in Bayern gebildet wird, in den jährlich Mittel von 100 Millionen Euro fließen.
Aktuell wird in dieser Woche im Haushaltsausschuss des Landtags wieder über die SPD-Initiative beraten und abgestimmt.

Bislang wurde der kommunale Entschuldungsfonds, den es in einer Reihe anderer Länder bereits gibt, von der CSU immer abgelehnt, obwohl ein großer Bedarf besteht. Defizite in der Regional- und Strukturpolitik aber auch beim kommunalen Finanzausgleich haben in Bayern nämlich dazu geführt, dass gerade im ländlichen Raum viele finanzschwache und ohne eigenes Fehlverhalten hoch verschuldet Gemeinden aus eigener Kraft weder die erforderlichen Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge noch die Konsolidierung ihrer Haushalte leisten können. Deshalb ist hier eine angemessene Hilfe durch den Freistaat geboten.


Im Einzelnen erhalten die Landkreise und Kommunen Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen in folgender Höhe:


Stadt Weiden i.d. Opf. - 2.968.600,00 €
Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab - 200.000,00 €
Landkreis Tirschenreuth - 2.100.000,00 €


Kreisangehörige Kommunen im Landkreis Neustadt
Gemeinde Flossenbürg - 100.000,00 €
Gemeinde Georgenberg - 300.000,00 €
Markt Leuchtenberg - 100.000,00 €
Markt Moosbach - 700.000,00 €
Stadt Pleystein - 150.000,00 €
Gemeinde Trabitz - 50.000,00 €
Gemeinde Püchersreuth - 50.000,00 €
Gemeinde Schwarzenbach - 50.000,00 €
Gemeinde Speinshart - 350.000,00 €
Markt Tännesberg - 100.000,00 €
Stadt Windischeschenbach - 600.000,00 €


Kreisangehörige Kommunen im Landkreis Tirschenreuth
Gemeinde Brand - 50.000,00 €
Gemeinde Ebnath - 200.000,00 €
Stadt Erbendorf - 700.000,00 €
Markt Falkenberg - 50.000,00 €
Gemeinde Friedenfels - 150.000,00 €
Markt Fuchsmühl - 300.000,00 €
Gemeinde Immenreuth - 40.000,00 €
Markt Konnersreuth - 100.000,00 €
Gemeinde Krummennaab - 50.000,00 €
Gemeinde Kulmain - 400.000,00 €
Gemeinde Leonberg - 170.000,00 €
Stadt Mitterteich - 700.000,00 €
Markt Neualbenreuth - 250.000,00 €
Gemeinde Neusorg - 250.000,00 €
Gemeinde Pullenreuth - 100.000,00 €
Gemeinde Reuth b. Erbendorf - 100.000,00 €
Stadt Tirschenreuth - 1.500.000,00 €
Stadt Waldsassen - 2.000.000,00 €
Markt Wiesau - 800.000,00 €

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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