Briefkopf eines Beihilfeantrages
Seit einiger Zeit haben sich mehrere Bedienstete des Freistaates Bayern an Annette Karl wegen langer Bearbeitungszeiten ihrer Beihilfeanträge gewandt. Die Landtagsabgeordnete hatte sich daher mit einer Anfrage an die Staatsregierung gewandt, um konkrete Zahlen zu erhalten. Auffällig ist, dass die Durchschnittszeiten in den einzelnen Bearbeitungsstellen dabei deutlich abweichen. Von 10,80 Tagen in Landshut bis zu einem Höchstwert von 27,6 Tagen in Augsburg.
Solche Abweichungen sind nicht nur unverständlich, sondern gerade an für Betroffene an den Ämtern mit den höchsten Bearbeitungszeiten besonders ärgerlich, da sie damit in vielen Fällen in Vorleistung bei Heilbehandlungs-, Arzt- und Krankenhausrechnungen gehen müssen.
Die Anfrage und ihre Beantwortung:
Bearbeitungszeiten Beihilfeanträge
Im Landesamt für Finanzen gab es in den letzten Jahren zahlreiche Umstrukturierungen, welche
offensichtlich dazu geführt haben, dass die Bearbeitungszeiten seit einiger Zeit in vielen Fällen zu
einer ungewöhnlich lang sind. Dies bringt gerade bei hohen Krankenhausrechnungen Beamte in
die schwierige Situation, weil die Rechnungen von Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen
nicht fristgerecht oder nur durch Zwischenfinanzierungen fristgerecht gezahlt werden können.
Frage 1:
Wie stellt sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen in den Bearbeitungsstellen des LfF – Bezügestelle Beihilfe dar (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bearbeitungsstellen)?
Antwort:
Als Bearbeitungsdauer ist der Zeitraum vom Eingang bei der jeweils zuständigen Dienststelle bis zum Erlass der Festsetzung anzusehen. Die Bearbeitung von Beihilfeanträgen durch die Dienststellen des Landesamts für Finanzen erfolgt derzeit (Stand: 20. KW 2015) im Durchschnitt in 20,8 Kalendertagen. In der Dienststelle mit den kürzesten Bearbeitungszeiten beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 10,8 Kalendertage.
Bezogen auf die einzelnen Dienststellen des Landesamts für Finanzen (Stand: 20. KW 2015) ergibt sich jeweils folgende durchschnittliche Zahl von Kalendertagen für die Bearbeitung:
| Dienststelle |
20. KW |
| |
|
| Ansbach |
25,85 |
| Bayreuth |
16,80 |
| Augsburg |
27,60 |
| Landshut |
10,80 |
| Regensburg |
21,80 |
| Straubing |
21,60 |
| Würzburg |
18,55 |
| |
|
| alle Dienststellen |
20,82 |
Frage 2:
In wie vielen Fällen lag in den letzten 16 Monaten die Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen über dem üblichen Zahlungsziel von 4 Wochen bei Arzt-/ Krankenhausrechnungen nach dem Eingang bei den Bearbeitungsstellen?
Antwort:
Im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 30. April 2015 wurden über 1.837.000 Beihilfeanträge bearbeitet und verbeschieden. Davon wiesen insgesamt 98.000 Anträge (5,3 %) eine Bearbeitungsdauer von über einem Monat (30 Kalendertage) auf. Von der Zahl von 98.000 sind auch solche Fälle erfasst, in denen z. B. eine abschließende Festsetzung aufgrund notwendiger Rückfragen bei Antragstellern nicht zeitnah erfolgen konnte.
Frage 3:
Welcher Personalschlüssel (Beihilfeempfänger je Bearbeiter) ist in den einzelnen Bearbeitungsstellen als Soll-Personalausstattung vorgesehen?
Frage 4:
Wie stellt sich die Ist-Personalsituation dar?
Antwort:
Aktuell gilt in der Beihilfe-Sachbearbeitung eine Messzahl in Höhe von jährlich 4.296 Bescheiden je Sachbearbeiter/-in in Vollzeit. Die bestehende Messzahl wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Die Soll-/Ist-Personalsituation an den jeweiligen Beihilfestellen im Bereich der Sachbearbeitung stellt sich wie folgt dar (Stand: März 2015):
| Beihilfestelle |
Ansbach |
Augsburg |
Bayreuth |
Landshut |
Regensburg |
Straubing |
Würzburg |
Personal-Soll
(Vollzeitkräfte) |
70,77 |
59,17 |
45,31 |
53,45 |
37,94 |
63,67 |
53,19 |
Personal-Ist
(Vollzeitkräfte) |
67,66 |
56,58 |
38,44 |
45,11 |
32,38 |
54,91 |
43,25 |
| |
- 3,11 |
- 2,59 |
- 6,87 |
- 8,35 |
- 5,56 |
- 8,76 |
- 9,94 |
Die Personalsituation ist eine Folge der derzeit sehr hohen Antragseingänge. Mit der Verwendung von Anwärtern/-innen, die dieses Jahr ihre Ausbildung beenden, kann das Personal-Ist in der Beihilfesachbearbeitung wieder gesteigert werden.
Frage 5:
Ist es durch die digitale Erfassung der Beihilfeanträge möglich, dass bei hohen Rückständen an einer Bearbeitungsstelle Beihilfeanträge an anderen Bearbeitungsstellen mit einer zu diesem Zeitpunkt geringeren Belastung abgegeben werden?
Antwort:
Das Projekt Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe (PSB)1 wird derzeit schrittweise bei den Dienststellen des Landesamts für Finanzen eingeführt. Hierbei erhalten Stellen, an denen das Projekt PSB bereits eingeführt wurde, Unterstützungsleistungen durch die Stellen, die die Bearbeitung noch papiergebunden durchführen.
Generelle gegenseitige Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen unter den Dienststellen werden möglich sein, sobald alle Dienststellen an das System PSB angeschlossen sind.
1 Digitalisierung von Schriftverkehr, Anträgen und Belegen