Einstimmig wurde heute ein Antrag der SPD im Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie angenommen, in dem es um den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen geht.
Bisher wurde ein solcher Aus- oder Umbau verpflichtend nur umgesetzt, wenn täglich mehr als 1.000 Fahrgäste auf dem Bahnhof in Zügen ein- und ausgestiegen sind. Dies würde bedeuten, dass viele kleinere Bahnhöfe nie barrierefrei ausgebaut werden.
Das aktuelle Beispiel des Bahnhofes in Reuth b. Erbendorf nahm die SPD-Landtagsfraktion zum Anlass, dass es hier zu Änderungen kommen soll. Die Deutsche Bahn AG plant zwar den Bahnhof in Reuth zu modernisieren - eine Barrierefreiheit soll dabei aber nur für ein Bahnglas hergestellt werden (Bericht im Der Neue Tag).
Mit dem angenommenen Antrag wurde nun erreicht, dass auf Bundesebene, denn dieser ist für den Ausbau und die damit verbundenen Geldmittel zuständig, über die Zahl von 1.000 Fahrgästen als Auschlusskriterium diskutiert werden muss.
Der Antrag im Wortlaut:
Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Natascha Kohnen, Andreas Lotte, Bernhard Roos, Martina Fehlner, Kathi Petersen, Ruth Müller, Doris Rauscher, Klaus Adelt SPD
Barrierefreiheit bei Bahnhofsanierungen sicherstellen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine Änderung der Vorgaben einzusetzen, nach denen bei Neubau oder Umgestaltung und Sanierung von Bahnhöfen und Haltepunkten Barrierefreiheit nur bei einer Frequenz von mehr als 1.000 Kunden pro Tag verpflichtend ist. Hier ist eine Verpflichtung unabhängig von der Größe des Bahnhofs im Rahmen des wirtschaftlich vertretbaren anzustreben.
Begründung:
Barrierefreiheit ist die große Herausforderung der nächsten Jahre und ganz oben auf der politischen Agenda der Staatsregierung. Umbau oder Neubau von Bahnhöfen oder Haltepunkten bieten eine gute Gelegenheit mit wenig Mitteln Barrierefreiheit herzustellen. Diese Verpflichtung darf aber nicht auf die Kommunen als freiwillige Leistung abgewälzt werden. So hat zum Beispiel aktuell die DB beim Umbau des Bahnhofs Reuth bei Erbendorf einen barrierefreien Umbau wegen des ihrer Meinung nach zu geringen Fahrgastaufkommens abgelehnt. Die sei dazu gesetzlich nicht verpflichtet, aber die Kommune könne dies ja auf eigene Kosten machen, wenn sie unbedingt wolle. Hier gilt es eine gesetzliche Änderung anzustreben, wenn das Ziel der Barrierefreiheit ernst gemeint ist. Im Zuge gleichwertiger Lebensbedingungen darf dies nicht nur für große Bahnhöfe gelten.