Schlechter Handyempfang im Zug, auf dem Land und selbst im Umkreis von Ballungsräumen ist ein großes Problem. Dies gilt vor allem bei Notfällen und für Hilfsdienste. „Man sollte annehmen, dass die Sache nur eine alte Anekdote ist, die beim Nachwuchs gerne zum Besten gegeben wird“, erklärt Annette Karl (SPD). „Tatsache ist jedoch, dass nach wie vor die Handy-Nutzer auf die Suche nach einem guten Empfang gehen müssen.“ Die Abgeordnete wollte daher von der Staatsregierung wissen, mit welchen Sanktionsmaßnahmen Unternehmen rechnen müssen und wohin sich Bürger bei einer Beschwerde wenden können.
Das Medienministerium schreibt in seiner Antwort, wenn Versorgungsauflagen nicht erfüllt werden, könne die Bundesnetzagentur Bußgelder erlassen oder den Widerruf der Frequenzzuteilungen durchsetzen. Allerdings: „Dies war im Fall der LTE-Frequenzen nicht relevant, da alle Versorgungsauflagen erfüllt wurden.“ Die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica O 2 sollten ab dem Jahr 2010 vorrangig Städte und Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern versorgen, was bereits zwei Jahre später erfolgreich abgeschlossen wurde. „Eine darüber hinaus gehende Ausbauverpflichtung seitens der Netzbetreiber besteht nicht“, so das Ministerium.
Sollten Bürger dennoch unzufrieden mit der Empfangsqualität sein, können sie sich nach Angaben von Staatssekretär Franz Josef Pschierer (CSU) an ihren Mobilfunkanbieter werden. „Deutschlandweit steht es den Bürgern zudem offen, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden, wenn ihrer Einschätzung nach die tatsächliche Qualität ihres Mobilfunkempfangs von der vertraglich vereinbarten Dienstqualität abweicht und hierüber ein Differenzpunkt mit dem Mobilfunkanbieter besteht.“ Anschließend würde in einem Schlichtungsverfahren versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Eine Verpflichtung für Mobilfunkanbieter, ihre Netze flächendeckend auszubauen, besteht nicht. „Der Zugang zu einem Mobilfunknetz ist auch keine Universaldienstleistung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes beziehungsweise Universaldienstrichtlinie“, unterstreicht ein Fachsprecher. Mangels Verpflichtung bestünden selbst bei Notfällen keine Sanktionierungsmöglichkeiten. „Im liberalisierten deutschen Telekommunikationsmarkt entscheiden einzig und allein die Unternehmen aufgrund privatwirtschaftlicher Kalkulationen über Investitionen in den Netzausbau“, erläutert das Ressort von Ilse Aigner (CSU). Selbst die Bundesnetzagentur habe erklärt, Funklöcher seien nicht immer vermeidbar.
Die Anfrage auf der Seite des Bayerischen Landtags als pdf
Bericht mit freundlicher Genehmigung aus: Bayerische Staatszeitung