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Annette Karl: "Keine vernünftige Lösung für den Hochwasserschutz in Bechtsrieth von Seiten des Umweltministeriums"

Veröffentlicht am 09.09.2013 in Presse

Hochwasserschutz nur mit Eigenanteil der Kommunen zwischen 25 und 50 Prozent möglich

Zum Hochwasserschutz gehört auch eine optimierte Niederschlagswasserbeseitigung. Aus aktuellem Anlass hatte sich MdL Annette Karl an das Umweltministerium gewandt, um erweiterte Fördermöglichkeiten für Bechtsrieth und Trebsau im Bereich Hochwasserschutz zu erfragen.

Hintergrund war ein Vor-Ort-Gespräch mit Bürgern, denen regelmäßig bei Starkregen die Keller volllaufen. Die Antworten stellten für die Betroffenen keine vernünftige Lösung in Aussicht.

„Positiv ist, dass zumindest die Planung, also das Erstellen eines Hochwasserschutzkonzeptes, das die Kommune jetzt beantragt hat, verlässlich mit einem Beitrag von 75 Prozent vom Freistaat gefördert wird. Mit der Planung allein ist den Menschen allerdings immer noch nicht geholfen“, so die Abgeordnete. Die Kommunen und die Menschen werden bei der Finanzierung der nötigen baulichen Maßnahmen deutlich geringer gefördert: „Im Rahmen der RZWas (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) 2013 werden Hochwasserschutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken, Verbesserung des Rückhalts in dem Gewässer und Gewässerausbau mit einem Eigenanteil der Kommune zwischen 25 und 50 Prozent gefördert.“ Dies stellt aus Sicht von Karl eine Überforderung der Gemeinde Bechtsrieth dar, die immer auf eine gute Haushaltsdisziplin geachtet hat und damit Gefahr läuft, massiv in die Verschuldung zu geraten.

Der vom Ministerium gegebene Hinweis, man könne den kommunalen Eigenanteil auf die Betroffenen umlegen, sei geradezu zynisch. Erst haben sie den Schaden durch überflutete Keller, der eine große finanzielle Belastung darstellt und dann sollen sie nochmal zur Kasse gebeten werden beim Ausbau des Hochwasserschutzes.“ Noch unbefriedigender stellt sich die Situation bei der nötigen Anpassung der Abwasserrohre in Trebsau dar. Eine derartige, dringend notwendige Maßnahme bezuschusst der Freistaat nicht. Auch hier gibt es nur den Hinweis, dass die Kommune die Kosten auf die Betroffenen umlegen kann.

Karl wird sich nach der Landtagswahl dafür einsetzen, dass auch Baumaßnahmen zur Erhöhung des Abflussvermögens, wie für Starkregen, als Fördertatbestand in die RZWas aufgenommen werden. „Es kann nicht sein, dass beim Hochwasserschutz nur die Alternativen bestehen: Überforderung der Kommune oder Überforderung der betroffenen Einwohner. Es gehört auch zu guten Lebensverhältnissen, nicht in jedem Jahr den Keller unter Wasser stehen zu haben.“ Gerade mit Blick auf das neue Verfassungsziel zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse gehöre eine solche Maßnahme in die finanzielle Verantwortung des Freistaates, sagte Karl abschließend.

(Quelle: Der Neue Tag vom 9. September 2013)

Homepage Landtagsabgeordnete Annette Karl

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