Landtagsabgeordnete Christa Naaß informiert die Bürgermeister
Mit einem persönlichen Anschreiben informierte in den letzten Tagen die Haundorfer Land-tagsabgeordnete Christa Naaß die Bürgermeister und Landräte über die geplanten Ände-rungen der Altersgrenzen bei Kommunalpolitikern.
„Während in anderen Bundesländern die Altersgrenze für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte bereits abgeschafft ist, beharren die bayerische CSU und FDP weiterhin auf deren Beibehaltung. Dabei stellen Altersgrenzen generell eine Diskriminierung und Ausgrenzung Älterer dar, die dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot widerspricht und die Würde des Menschen verletzt! Die SPD-Landtagsfraktion hat daher gefordert, min-destens den Minimalkompromiss des Landkreistagspräsidenten aufzugreifen und die Alters-grenze schrittweise anzuheben. Bei den kommenden Kommunalwahlen 2014 auf 66 und dann auf 67 Jahre. Beschlossen wurde stattdessen die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahr 2020.
Von Seiten der CSU-Fraktion wurde insbesondere damit argumentiert, dass berufsmäßige Landräte Beamte seien, die einer Behörde vorstehen würden. Es müssten dieselben Grund-sätze wie für alle Beamten gelten.
Ich sehe dies nicht als schlüssig an. Denn im Gegensatz zu den normalen Beamten werden Landräte und Bürgermeister gewählt und heißen deshalb auch 'kommunale Wahlbeamte'. Sie werden also nicht durch einen Verwaltungsakt ernannt, sondern von der Bevölkerung für sechs Jahre gewählt. Und das Argument Behördenleitung fällt schon dadurch in sich zu-sammen, dass ehrenamtliche Bürgermeister, die ja auch Behördenleiter sind, keiner Alters-grenze unterliegen.
Ich verweise weiter darauf, dass Abgeordnete und Minister bis hin zum Ministerpräsidenten keinerlei Altersbeschränkungen unterliegen.
Nordrhein-Westfalen etwa hat schon seit Jahren die Altersbegrenzung für Kommunalpolitiker aufgehoben. Dasselbe gilt für die meisten europäischen Länder. In einem demokratischen Rechtsstaat sollte es dem Wähler überlassen bleiben, ob er eine Kandidatin oder einen Kandidaten – gleich welchen Alters – wählt oder nicht wählt.“, heißt es im Anschreiben, dem auch der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zu diesem Thema beigelegt wurde.