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Höchste Zeit für ein zukunftsfähiges Urheberrecht!

Veröffentlicht am 13.11.2012 in Bildung & Kultur

Anlässlich der Ablehnung der Gesetzentwürfe der SPD-Bundestagsfraktion zum Urhebergesetz im Deutschen Bundestag erklären Marianne Schieder, SPD-Bundestagsabgeordnete und bildungspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern, und Doris Aschenbrenner, netzpolitische Sprecherin der BayernSPD:

„Ein Fortschritt für Wissenschaftspolitik ist von Schwarz-Gelb verhindert worden. Damit wurde wieder einmal deutlich, dass es bei der Bundesregierung im Bereich des Urheberrechts bei bloßen Lippenbekenntnissen bleibt und für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland dringend nötige Reformen wieder einmal aufgeschoben werden."

Marianne Schieder weiter: "Die SPD wollte Autoren ermöglichen, ihre wissenschaftlichen Arbeiten nach sechs Monaten auch anderweitig zu veröffentlichen. Dies wird auch von der Wissenschaft und von der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft einstimmig empfohlen und gefordert.

Voraussetzung sollte sein, dass die wissenschaftlichen Beiträge überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden und die Zweitveröffentlichung nicht kommerziellen Zwecken dient. Damit wäre ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Wissenschaft und der Verlage gefunden und gleichzeitig vermieden worden, dass staatliche Einrichtungen noch einmal für das bezahlen müssen, was der Steuerzahler schon finanziert hat.

Die Koalitionsfraktionen haben im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung den Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Ermöglichung eines Zweitveröffentlichungsrechts und von Open-Access-Publikationen für Wissenschaft und Forschung abgelehnt. Europa ist in dieser Frage bereits weiter. Die EU-Kommission plant für das kommende Forschungsrahmenprogramm ‚Horizon 2020‘ die Open- Access-Publikation zum Regelfall zu machen.

Hatten sich die Bildungspolitiker der Union an der Seite der SPD zu Zeiten der Großen Koalition für die Einführung eines sogenannten ‘Dritten Korbes‘ im Urheberrecht für die Belange von Wissenschaft und Forschung stark gemacht, scheinen sie sich von dieser Forderung endgültig verabschiedet zu haben. Seitens der Bundesregierung gibt es hierzu bis heute noch nicht einmal einen Entwurf.

Abgelehnt wurde auch der Gesetzentwurf der SPD zur dauerhaften Entfristung des §52a Urhebergesetz. Dieser Paragraph ermöglicht es, kleine Teile eines veröffentlichten Werkes sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen zugänglich zu machen. Eine für Unterricht, Lehre und Forschung unverzichtbare Regelung, die allerdings zum wiederholten Male bis Ende des Jahres befristet ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Regelung dauerhaft entfristen und so Rechtssicherheit für Studierende wie Lehrende schaffen. Allerdings verharrt Schwarz-Gelb noch im analogen Zeitalter und hat bislang eine fortschrittliche Lösung verhindert. Immerhin kann die Bundesregierung offenbar dem gemeinsamen Druck von SPD und Wissenschaft nicht länger standhalten und plant die Einbringung einer Mini-Urheberrechtsreform: die Geltung der bisherigen Regelung soll erneut verlängert und lediglich befristet werden.
Es muss in einer modernen Wissensgesellschaft möglich bleiben, kleine Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu vervielfältigen und etwa in einem Semesterapparat zur Verfügung zu stellen. Der §52a Urheberrechtsgesetz hat sich bewährt. Wir brauchen keine erneute Befristung unter Verweis auf laufende Gerichtsverfahren. Was wir eigentlich bräuchten, ist eine bildungs- und forschungsfreundliche Reform des gesamten Urheberrechts.

Die Bundesregierung bleibt hier weit hinter den Erfordernissen zurück.“

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