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Kerstin Westphal, MdEP: Verbraucherschützer im Europaparlament stimmen für bessere Regeln bei mangelhaften Produkten

Veröffentlicht am 23.02.2018 in Europa

Verbraucher profitieren von längerer Gewährleistung: Verbraucherschützer im Europaparlament stimmen für bessere Regeln bei mangelhaften Produkten

Der gelieferte Toaster bleibt kalt, der nagelneue MP3-Player bleibt stumm, das Display des Handyschnäppchens bleibt schwarz: Beim Kauf mangelhafter Ware könnten Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland bald bessere Gewährleistungsrechte zustehen. Entsprechende Regelungen hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europaparlament am Donnerstag, 22. Februar 2018 beschlossen.

“Die Beweislast soll nach den neuen Bestimmungen 12 Monate lang beim Verkäufer bzw. der Verkäuferin liegen. Bisher waren es sechs Monate. Diese Frist soll auch für gebrauchte Produkte gelten, wenn der Verbraucher oder die Verbraucherin nicht die Möglichkeit hatte, das gekaufte Produkt vor Ort zu besichtigen“, sagt Kerstin Westphal, Verbraucherschutzexpertin der SPD im Europäischen Parlament. Während einer Reparatur durch den Verkäufer soll die bestehende zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist entsprechend ausgesetzt werden. „Mit der Verlängerung dieser beiden Fristen sorgen wir für eine echte Stärkung der Verbraucherposition gegenüber dem Handel.“

Leider konnten nicht alle Forderungen der SozialdemokratInnen durchgesetzt werden. „Das Europäische Parlament hat die Chance verpasst, Verbraucherrechte für mehr Nachhaltigkeit und insbesondere für eine längere Lebensdauer von Produkten auf den Weg zu bringen“, bedauert die fränkische Europaabgeordnete. So war etwa die Forderung der SPD-Abgeordneten nach einer Herstellergarantie für die zu erwartende Lebensdauer von Elektrogeräten nicht mehrheitsfähig.

„Jetzt muss der Europäische Ministerrat endlich einen gemeinsamen Text vorlegen, damit die erreichten Verbesserungen beim Verbraucherschutz noch in der laufenden Wahlperiode in Kraft treten können“, fordert Westphal. Der Rat muss sich auf eine gemeinsame Position aller 28 Mitgliedstaaten einigen, damit der Bericht in die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission gehen kann.

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