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AWO-Chef Thomas Beyer: Menschen mit Behinderung dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden

Veröffentlicht am 30.11.2017 in Gleichstellung

AWO-Landesvorsitzender fordert Änderung des Landeswahlgesetzes vor Landtagswahl – Auch Menschen mit rechtlicher Betreuung sollen wählen können

Ohne Wahlen ist Demokratie undenkbar, sind sie doch das einzige geeignete Instrument, um Volkes Wille zu ermitteln. Auch deshalb – um indirekt Politik mitzubestimmen – ist das Recht zu wählen eines der Grundrechte jedes Menschen. „Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene Menschen nicht wählen dürfen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wurde. Das ist eine pauschale Diskriminierung dieser Menschen“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.

Bundesweit sind laut Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte knapp 84.500 Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht per Bundeswahlgesetz § 13 Nr. 2 und Nr. 3 vom Urnengang ausgeschlossen, weil für sie ein Betreuer bestellt wurde. Aus demselben Grund dürfen in Bayern über 19.000 Menschen laut Art.2 Nr. 2 Landeswahlgesetz nicht wählen.

Im nächsten Jahr wird im Freistaat ein neuer Landtag gewählt. Beyer: „Die AWO in Bayern fordert eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes und teilt die Meinung der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Irmgard Badura, die in ihrer Pressemitteilung schreibt: ,Ein modernes, inklusives und an der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtetes Wahlrecht gestattet Menschen trotz rechtlicher Betreuung die Teilnahme an der Wahl. Deshalb werde ich mich für die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses einsetzen.‘“

 

Die AWO in Bayern zählt ca. 63.000 Mitglieder und beschäftigt rund 26.000 haupt­amtliche Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus engagieren sich mehr als 14.000 Menschen ehren­amtlich in verschiedenen sozialen Bereichen. In über 1.700 Einrichtungen und Diensten ist die AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen Gebieten der Sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesundheitswesens tätig.

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