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AWO-Chef Thomas Beyer: „Das Betreuungsgeld darf nicht nachgebessert, sondern muss ersatzlos gestrichen werden“

Veröffentlicht am 21.07.2015 in Familie

„Das Betreuungsgeld hat seit Inkrafttreten im Jahr 2013 wie ein Fremdkörper in der deutschen Familienpolitik gewirkt, weil es an der Lebenswirklichkeit der meisten Eltern und ihrer Kinder vorbeigegangen ist. Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil, das ich außerordentlich begrüße, dieses rückwärtsgewandte Instrument gekippt hat, kann und muss es in Sachen Kinderbetreuung nach vorne gehen. Das heißt, Kindertagesstätten müssen ausgebaut und bundesweit einheitliche Betreuungsstandards etabliert werden“, kommentiert der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt in Bayern Thomas Beyer den Richterspruch aus Karlsruhe.

Gerade zu Ministerpräsident Horst Seehofers Ankündigung, das Betreuungsgeld in Bayern weiter auszahlen zu wollen, meint AWO-Chef Beyer: „Ich appelliere an Ministerpräsident Horst Seehofer, in Sachen Betreuungsgeld keinen Sonderweg einzuschlagen, nur weil das Betreuungsgeld in Bayern ersonnen wurde. Die bayerische Staatsregierung sollte das Urteil der obersten Richter zum Anlass nehmen, endlich eine zeitgemäße Familienpolitik zu betreiben statt sich ihr stures Festhalten vom Bund bezahlen lassen zu wollen. Auch wenn es die CSU schmerzt, dass nach dem Einspruch der EU zur Maut zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres ein Instrument aus dem Freistaat gekippt wird.“  

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nicht inhaltlich beurteilte, sondern überprüft hat, ob die Gesetzgebungskompetenz für die Betreuung von Kindern beim Bund oder bei den Ländern liegt, appelliert der AWO-Chef an die Politik, nicht zu versuchen, nachzubessern, sondern besagte Sozialleistung „ersatzlos zu streichen“.

Insbesondere CSU-Politiker – die geistigen Mütter und Väter der umstrittenen Familienförderung – sollten jetzt darauf verzichten, aus Parteiräson Modifikationen vorzuschlagen. Beyer: „Das Betreuungsgeld ist sowieso nie mehr gewesen als ein Zugeständnis der großen Koalitionspartner an den kleinen. Überzeugt hat es weder die SPD noch die CDU. Nach dem heutigen Tag muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die bis jetzt für die Auszahlung des Betreuungsgelds zur Verfügung gestellten Mittel in den weiteren Ausbau der Kindertagesstätten und ihrer Qualität fließen oder gezielt für die Stärkung von Alleinerziehenden-Haushalten eingesetzt werden.“

 

Die AWO in Bayern zählt rund 65.000 Mitglieder und beschäftigt rund 26.000 haupt­amtliche Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus engagieren sich rund 13.500 Menschen ehrenamtlich in verschiedenen sozialen Bereichen. In über 1.700 Einrichtungen und Diensten ist die AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesund­heits­wesens tätig.

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