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Aushungern der Kommunen verhindern – Handlungsfähigkeit erhalten

Veröffentlicht am 09.04.2010 in Kommunalpolitik

Der SPD-Bezirksverband Oberfranken fordert dringend Unterstützung von Bund und Freistaat für die Kommunen. „Es muss verhindert werden, dass Personal abgebaut, zentrale Dienstleistungen gestrichen oder Gebühren für Kindergärten, die öffentlichen Nachverkehr sowie Kultur- und Sporteinrichtungen erhöht werden müssen“, so die oberfränkische SPD-Bezirksvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Anette Kramme. Der Bezirksverband unterstütze daher nachdrücklich den von der Bundestagsfraktion eingebrachten Antrag eines Rettungsschirms für die Kommunen.

Die Finanzlage der Kommunen habe sich dramatisch verschlechtert, so Kramme. „Die Wirtschafts- und Finanzkrise trifft die Kommunen fundamental. Wegbrechende Gewerbesteuer und Einkommenssteuer belasten die kommunalen Haushalte in großem Ausmaß: Investitionen in Schulen oder Verkehrswege, die gestrichen werden; der Ausbau der Betreuungsplätze, der gefährdet ist; Kindergärten, die Gebühren erhöhen; Müll- oder Abwasserentsorgung, die teurer werden; Schwimmbäder, die im nächsten Sommer geschlossen bleiben; Kultureinrichtungen und Theater, in denen der letzte Vorhang fällt. Die Gefahr eines Kollapses der Kommunen ist sehr konkret.“

Die Steuereinnahmen der bayerischen Kommunen haben sich 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozent verringert. Damit lagen 2009 insgesamt die kommunalen Steuereinnahmen bei 11,9 Milliarden Euro, das sind 1,2 Milliarden Euro weniger als 2008. Auch das Gewerbesteueraufkommen von 4,7 Milliarden Euro ist netto um fast 17 Prozent bayernweit eingebrochen. Die Städte in Bayern hat es besonders getroffen: Die 25 kreisfreien Städte mussten 2009 gegenüber dem Vorjahr einen Einbruch ihres Steueraufkommens von insgesamt 12 Prozent verkraften; die Gewerbesteuer ist netto sogar um 20 Prozent eingebrochen. Die Städte Hof und Bayreuth berichten von einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen sogar von bis zu 40 %.“

Im Rahmen der föderalen Strukturen seien die Länder verpflichtet, langfristig für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. In der akuten Notlage müssten Bund und Länder darüber hinaus gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation ergreifen: Erforderlich sei zunächst ein Kurzfristprogramm, das als Rettungsschirm über den Kommunen aufgespannt wird und deren elementare Handlungsfähigkeit erhalte. Hierzu zähle eine vollständige Kompensation der durch das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ entstandenen Einnahmeausfälle von 1,6 Mrd. Euro sowie eine Rücknahme der im Bundestag beschlossenen Änderungen bei der Besteuerung der Funktionsverlagerung und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Leasing und Factoring.

Der Bund solle sich, befristet auf zwei Jahre, im Umfang von 400 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II beteiligen. Darüber hinaus komme es darauf an, die strukturelle Unterfinanzierung vieler Städte, Gemeinden und Landkreise durch mittel- und langfristig wirksame Maßnahmen zu beseitigen. Der Umfang kommunaler Aufgaben und Ausgaben einerseits und die zu deren Erfüllung zur Verfügung stehenden Einnahmen andererseits müssten in Einklang gebracht werden, unterstreicht MdB Anette Kramme.

Hintergrundinformation

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf,

1. die durch das sogenannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ bei den Kommunen entstandenen Einnahmeausfälle von 1,6 Mrd. € vollständig zu kompensieren;

2. die kürzlich im Bundestag beschlossenen Änderungen bei der Besteuerung der Funktionsverlagerung und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Leasing und Factoring zurückzunehmen;

3. auf weitere Steuergeschenke, die zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen führen, zu verzichten;

4. darauf hinzuwirken, dass die Länder ihren Verpflichtungen zu einer auskömmlichen Finanzierung der Kommunen nachkommen. Dazu sind insbesondere gezielte Hilfen für Kommunen in extremer Haushaltsnotlage und eine Verstetigung der Verbundmassen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich. Positive Beispiele dafür sind der von Rheinland-Pfalz eingerichtete Stabilisierungsfonds zur Verstetigung der kommunalen Einnahmen und das von Sachsen- Anhalt aufgelegte kommunale Teilentschuldungsprogramm;

5. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft befristet auf zwei Jahre um 3 Prozentpunkte anzuheben;

6. im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten des Bundes, kulturelle Projekte und Initiativen in den Kommunen zu sichern und damit die kommunale kulturelle Infrastruktur zu unterstützen und aufrechtzuerhalten;

7. dafür Sorge zu tragen, dass die ungekürzte Weitergabe von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für kommunale Investitionsmaßnahmen, Betriebsmittel und sonstige Finanzierungsanteile des Bundes an kommunalen Auftragsangelegenheiten durch die Länder erfolgt;

8. sich gegenüber den Ländern dafür einzusetzen, dass für öffentliche Unternehmen faire Wettbewerbsregelungen unter Beachtung der besonderen Voraussetzungen bei der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen werden;

9. die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen wieder zu stabilisieren - dies soll auf der Grundlage des sogenannten Kommunalmodells durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage erfolgen. Dazu gehört die Zurücknahme der Kürzungen bei der Hinzurechnung von Mieten, Pachten, Leasing und Factoring sowie die Einbeziehung der Freien Berufe in die Steuerpflicht;

10. die gewerbesteuerlichen Anreize für Standortgemeinden zur Ausweisung von Flächen zur Nutzung Erneuerbarer Energien beizubehalten und zu stärken. Damit soll der weitere Ausbau auch durch kommunale Beteiligung und Teilhabe gesichert werden.

11. bei bundesgesetzlichen Regelungen mit finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung sicherzustellen;

12. die Grundsteuer so weiterzuentwickeln, dass eine stabile Ertragskraft und ein praktikables Erhebungsverfahren für die Städte und Gemeinden sichergestellt ist;

13. die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft der Kommunen an den tatsächlichen Kosten zu orientieren und einen angemessenen Abrechnungsmechanismus zu vereinbaren;

14. gemeinsam mit Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden, Trägern sowie weiteren Akteuren, Maßnahmen zu verabreden, mit denen der Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege weiter vorangetrieben wird;

15. die bewährten Programme der Städtebauförderung, wie die Programme Soziale Stadt, Stadtumbau- Ost und Stadtumbau West, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Städte- und Ortsteilzentren bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und zu verstärken. Im übrigen ist eine Lösung für die Entlastung der Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern für die DDR-Altschulden und deren Folgewirkungen herbeizuführen, insbesondere hinsichtlich der Entlastung nach dem Abriss von Gebäuden und bei hohen Leerstandquoten.

16. die Kommunen durch geeignete Programme darin zu unterstützen, dem Ziel wachsender Nachhaltigkeit und den Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu entsprechen; Dabei sollten Programme zur Förderung von seniorengerechtem Wohnen und von Mehrgenerationenwohnen besondere Beachtung finden;

17. den auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eingesetzten Unterausschuss Kommunalpolitik im Deutschen Bundestag positiv zu begleiten und umfassend zu unterstützen.

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