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SPD zum ORH-Resonanzstudienbericht: CSU muss zweckentfremdete Steuergelder zurückzahlen

Veröffentlicht am 01.02.2011 in Landespolitik

"Der ORH hat die SPD-Recherchen vollumfänglich bestätigt", bewertet SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher den ORH-Bericht zur Resonanzstudien-Staatskanzlei-Affäre. Der ORH hat heute veröffentlicht, dass die Staatskanzlei seit dem Jahr 2000 Umfragen im Wert von 558.302,51 Euro an die Fa. Dr. Jung Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung mbH in Auftrag gegeben hat. Die Studien orientierten sich am Parteiinteresse der CSU, wurden jedoch vom Steuerzahler finanziert.

Es ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten, wenn der ORH schreibt:

"Parteipolitisch relevante Fragestellungen sind nicht von den Aufgaben der Staatsregierung umfasst und dürfen nicht Gegenstand von ihr in Auftrag gegebener Meinungsumfragen sein. Solche Aktivitäten sind in der Verantwortung und auf Kosten der Parteien zu realisieren." (ORH-Bericht, S. 27)

"Die Regierung ihrerseits ist ein Staatsorgan und als solches dem Gemeinwohl verpflichtet; ungeachtet der oft bestehenden Personenidentität der Handelnden muss daher zwischen der Regierungs- und der Parteipolitik unterschieden werden." (S. 8)

SPD-Fraktionschef Rinderspacher sieht sich damit in seiner Auffassung bestätigt: "Die CSU hat zur Entlastung der eigenen Parteikasse den Griff in die Staatskasse nicht gescheut." Nach Paragraph 23b ParteiG sei die CSU jetzt zur Selbstanzeige beim Bundestagspräsidium verpflichtet, was jedoch nicht mehr strafbefreiend wirken kann, da der Vorgang bereits seit einem halben Jahr durch die Veröffentlichung durch die SPD bekannt sei.

Rinderspacher: "Herr Seehofer, schreiben Sie als CSU-Vorsitzender noch heute die notwendige Selbstanzeige! Der Verdacht ist bestätigt, dass Sie als Ministerpräsident Parteiinteressen über Staatsinteressen gestellt haben - und dass in Ihrem Auftrag und mit Ihrem Wissen Steuergelder für Parteibelange der CSU zweckentfremdet wurden."

Parapraph 23b (1) Parteiengesetz: "Erlangt eine Partei Kenntnis von Unrichtigkeiten in ihrem bereits frist- und formgerecht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht, hat sie diese unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages schriftlich anzuzeigen."

Die Parteinahme der Staatsregierung in Sachen Resonanzstudien stellt das Erbringen von geldwerten Leistungen im Sinne des Paragraph 26 ParteiG für die CSU dar. Solche Leistungen sind im Rechenschaftsbericht zu dokumentieren. Bei unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht ist eine Rückforderung des zweifachen Betrages der staatlichen Zuwendung gem. Paragraph 31b ParteiG möglich.

Rinderspacher stellt fest, dass das Bundestagspräsidium nun den ORH-Bericht als Tatsachengrundlage für seine Prüfung verwenden wird. „Der CSU steht eine Strafzahlung in Millionenhöhe ins Haus", so der SPD-Fraktionsvorsitzende.

Schneider nicht mehr tragbar

Der SPD-Fraktionschef fordert Staatskanzleiminister Schneider zum sofortigen Rücktritt auf: "Schneider hat die bayerische Öffentlichkeit mehrfach hinters Licht geführt und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bewusst unrichtige Angaben zu den CSU-Umfragen auf Kosten der Steuerzahler gemacht. Erst auf Druck der SPD-Verfassungsklage wurde die Affäre öffentlich", erinnert Rinderspacher. "Schneider ist nicht mehr tragbar und muss von Seehofer sofort entlassen werden, sollte der Minister nicht zu den notwendigen Konsequenzen bereit sein." Erübrigt habe sich auch Schneiders Kandidatur für die BLM-Präsidentschaft, "ein Vertuscher und Verdecker ist für dieses Amt denkbar ungeeignet."

Rinderspacher sieht zudem Ministerpräsident Seehofer "unter erheblichem Druck, hat er doch im Sommer 2010 die volle politische Verantwortung für die Affäre übernommen, auch wenn Schneider sein Projektbeauftragter war." Seehofer dürfte dem Bericht des Bundestagspräsidiums "mit einigem Unwohlsein" entgegensehen, "sowohl aus der Perspektive des Parteichefs und noch mehr aus dem Blickwinkel des Ministerpräsidenten."

Handlungsempfehlungen und Sonntagsfrage unzulässig

Besonders kritisch würdigt der Bericht die Empfehlungen, die ausschließlich dem Parteiinteresse der CSU dienlich waren:
"Besonders augenfällig tritt das parteipolitische Interesse an diesen Schlussfolgerungen zutage, wenn in der Resonanzstudie vom 26.01.2009 eine Empfehlung an die CSU für die Auseinandersetzung mit der FDP ausgesprochen wird, obwohl beide Parteien eine Regierung bilden. Auch in den Antworten zur Untersuchung zur Familienpolitik aus dem Jahr 2006 wird jeweils gesondert der Anteil der CSU-Anhänger ausgewiesen. Dies ist aber eine isolierte, parteibezogene Information, die insbesondere für die CSU als Partei von Bedeutung ist." (Bericht S. 17)

Unmissverständlich macht der ORH zudem deutlich, dass Wahlabsichten in einer Meinungsumfrage unzulässig sind: "Die Staatsregierung ist immer nur für eine Wahlperiode im Amt. Wahlabsichten und -aussichten für kommende Wahlen dürfen daher nicht Gegenstand ihrer Meinungsumfragen sein" (S. 4).

Wahlkampfgrundlage für die CSU und Stoibers Kanzlerkandidatur

Keine Zweifel lässt der ORH, dass die Staatskanzlei insbesondere im Wahljahr 2003 ihre demoskopischen Aufträge intensiviert hat:
"Die demoskopischen Beratungsleistungen für die Staatskanzlei waren umfangreicher und langfristiger angelegt als in den Jahren davor und danach. Damit liegt eine Intensivierung im Wahljahr vor (S. 23).

"Das aus Art. 21, 38 GG abgeleitete Gebot der Chancengleichheit bei Wahlen erfordert, dass Meinungsumfragen in engem zeitlichen Zusammenhang zu Wahlen weder intensiviert noch im Hinblick auf die Wahlen in Auftrag gegeben werden dürfen." (S. 4)

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